Form und Inhalt
29.9./10.12.
- Befehl an die drei Bundsschreiber zur Aufnahme der Mehren (1196ff.)
30.9./11.12.
- Aufnahme der Mehren: (1198f.)
1) Die Klassifikation über die Annahme des Mailänder Kapitulats muss verschoben werden (1199ff.)
2) Mehrenklassifikation über den Kirchenstreit von Trans (1201f.) [fortgesetzt in 090.14-04]
3) Bestätigung der ausgeschriebenen Anordnungen betreffend der Münzen in Haldenstein und Reichenau (1202f.)
4) Verpachtung der Landeszölle an die Meistbietenden (1203)
5) Massnahmen zur Schonung der Landesfinanzen werden gutgeheissen (1203f.)
6) Antrag der beiden Juden wird gutgeheissen (1204f.)
7) Revision der Landeskassenrechnung wird bestätigt (1205)
- Abordnung einer Deputation zur Begrüssung des kaiserlichen Gesandten Ä. von Greuth (1205f.)
1./12.12.
- Berichterstattung der zum kaiserlichen Gesandten verordneten Deputation: Dieser anerbietet seine Dienste zum endlichen Abschluss des Mailänder Kapitulats (1206ff.)
- Dem Veltliner Talkanzler wird geantwortet, allfällige Klagen in gültiger Form einzureichen (1209)
- Vorlesen diverser Schriften und Proteste, vorab wegen der Visitation der Hospitäler (1209f.)
- Eingang diverser Briefe vom Residenten Valerio Belli in Venedig über die Salzlieferungen. Man will morgen darüber beraten (1210f.)
- Auch über das weitere Vorgehen betreffend Mailänder Kapitulat will man später diskutieren (1211f.)
2./13.12.
- An Resident V. Belli soll die Antwort über den Salzhandel am nächsten Januar-Kongress verschickt werden (1212) [fortgesetzt in 090.06]
- Forts.: Verhandlungen mit dem kaiserlichen Gesandten über das Mailänder Kapitulat (1212ff.)
3./14.12.
- Über den Verhandlungsverlauf über das Mailänder Kapitulat sollen die Gerichtsgemeinden orientiert und sie nach dem weiteren Vorgehen befragt werden:
1) Zusendung der Mehrenklassifikation, gemäss der das Kapitulat abgeschlossen werden kann, sofern die Grenzstreitigkeiten in Laghetto und Piantedo vorher geregelt werden (1216f.)
2) Frage, ob das Kapitulat auch ratifiziert werden soll, wenn die Grenzstreitigkeiten nicht beigelegt werden können (1217ff.)
3) Sofern die Gerichtsgemeinden der Ratifikation zustimmen, ob diese in Chur oder Mailand stattfinden und wer hierzu verordnet werden soll (1220f.)
4./15.12.
- Der Aktuar soll einen "Absatz" des Ausschreibens aufsetzen (1221f.)
- Da man noch auf die Einlagen des kaiserlichen Gesandten sowie auf den Mailänder Boten wartet, löst man den Kongress vorerst noch nicht auf (1222ff.)
6./17.12.
- Eingegangene Schreiben des kaiserlichen Gesandten, die man allesamt an die Gerichtsgemeinden kommuniziert. Diese sollen ihre Mehren vor dem Januar-Kongress einsenden (1224ff.)
- Eingang eines Memorials von französischen und holländischen Offizieren. Dazu antwortet man, was man diesbezüglich bereits G. Pecci zugeschrieben hat. Wenn sie sich damit nicht begnügen, können sie ihr Memorial auf eigene Kosten ausschreiben (1226ff.)
- Die Erben von Ratsherr NN Bavier, von Bundsschreiber Gregor Reidt und von Stadtammann NN Reidt, ebenso von Bundsschreiber NN Heim sollen ihre alten Kassenrechnungen zur Revision am kommenden Januar-Kongress präsentieren (1229)
- Saläre (1229f.)
Beilage:
- Abschrift des Ausschreibens o. D. (1230–1268)