AB IV 01/133.11 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 30. Januar bis 4. Februar 1771 (30.01.1771 - 04.02.1771)
Title / Designation
Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 30. Januar bis 4. Februar 1771
Date
30.01.1771 - 04.02.1771
Comment on dating
Kalender: neuer Stil
Level of description
Institution
Languages
German , Italian
Scope and content
19./30.1.
- Liste der anwesenden Häupter (1497 und 1498 leer, 1499)
- Der kaiserliche Gesandte unterbreitet Schreiben von Graf K. J. von Firmian zu den Tratten (1499f.)
- Die "Schreibstube" Bavier beklagt sich über ein falsches Kornattest und wehrt sich gegen die Beschlagnahme von Mais ("türcken") aus Genua. (1503ff.) Das arrestierte Maismehl soll eingelöst werden, während für das Kornattest noch ein Beweismittel benötigt wird (1505)
- Schreiben von Abt G. C. Gentili mit päpstlicher Beilage zu den Kapuzinern im Veltlin (1506ff.); beiliegend ein Schreiben von Kardinal Boschi (1510f.). Beide sollen beantwortet werden
- Rekommandation für die Nachbarschaft Augio im Calancatal nach Rom (1511f.)
20./31.1.
- Das Antwortschreiben an Abt G. C. Gentili wird approbiert und protokolliert (1512ff.)
- Aufnahme der Mehren zum "Extra-Abscheidlin" (1515f.):
[1] Mit knappem Ergebnis wird der Kornhandel "per transito" auch für Bündner Kornhändler untersagt, hingegen wird dem Aufbau eines Magazins zugestimmt (1517)
[2] Gemäss Mehrheitsentscheid kann ein Saum Korn für den Eigenbedarf ohne Attest eingeführt werden (1518f.)
- Forts. von 133.10-01: Antwort aus Zürich zum erbetenen Darlehen (1519ff.), worauf eine reduzierte Anleihe umgesetzt werden solle
21.1./1.2.
- Schreiben aus Poschiavo wegen der Feier von Neujahr (1523ff.)
- Der regierende Commissari informiert wegen des Verhörs eines Geistlichen und wegen Übertretungen der Kornausfuhrverbote (1527ff. u. 1534ff.)
- Approbation des Schreibens nach Zürich bezüglich der Darlehensaufnahme (1542f.)
- Zu den Vorschlägen von Stefan von Salis wird folgendes dekretiert:
1) Die zwei Kornsäcke eines Händlers aus Appenzell bleiben unter Konfiskation (1545)
2) Die konfiszierte Ware des Spendvogts von Werdenberg soll hälftig retourniert werden (1545)
3) u. 4) ebenso andere beschlagnahmte Kornsäcke
- Reklamationen des versammelten Kirchenkapitels in Tirano (1546ff.)
- Auslösung von konfisziertem Korn durch einen Händler aus Werdenberg, während Anordungen für andere Arrestwaren ergehen (1551f.)
- Gegen einen Flösser, der nicht angelegt hat, soll eine Strafuntersuchung eingeleitet werden (1554)
- Die Rechnungen zu den Grenzkontrollen durch Stefan von Salis werden geprüft (1554f.)
24.1./4.2.
- Die Weisungen an den Commissari in Chiavenna wegen des Verhörs des Geistlichen werden approbiert (1555f.)
- Wegen den ungehorsamen Flössern wird nach Felsberg und Tamins geschrieben (1557f.)
- Die Ragazer, welche die Grenzwächter behindern, sollen gefangen genommen und vor Gericht gestellt werden. (1558f.) Ferner soll eine Wachhütte aufgestellt werden
- Bündel (mit Korn), die ausgeführt werden, müssen verzollt werden (1559)
- Schreiben aus dem Rheinwald zur Konfiszierung von Kornsäcken. (1560ff.) Dafür will man Konfiskationsgelder einfordern
- Forts. von 133.10-02: Freiherr und Gemeinde von Haldenstein schreiben wegen der Wuhrstreitigkeiten mit der Stadt Chur. (1563ff.) Dabei soll sich der Bundspräsident um eine gütliche Einigung kümmern. Für weitergehende Verfolgungen warnt der Gotteshausbund jedoch vor Einmischungen seitens der anderen zwei Bünde [fortgesetzt in 134.02-02]
- Ermahnungen nach Münstertal und Tschlin wegen lascher Kontrollen bezüglich der Korneinfuhr (1569)
- Saläre (1569)
Beilagen:
- Schreiben an die Nachbarschaften Felsberg und Tamins (1569f.)
- Schreiben an die Obrigkeit von Rheinwald (1571ff.)
- Zwei Schreiben nach Zürich samt Obligation (1575ff. u. 1578ff.)
- Schreiben an Abt G. C. Gentili mit abschriftlicher Beilage (1582ff.)
- Urteilsauszug zum Streit zwischen Giovanni Marolo und dem Erzpriester von Chiavenna (1584–1592)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/133.11
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/5ac2ccc69bc84271959ea1fd1063e57a
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
06.02.1771
Rights of use
Gemeinfrei