AB IV 01/009.05-04 - Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 22. Januar bis 11. Februar 1619 (04.02.1619 - 06.02.1619)
Title / Designation
Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 22. Januar bis 11. Februar 1619
Date
04.02.1619 - 06.02.1619
Comment on dating
Kalender: alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
Tag 10: 4.2.
- Der Zöllner von Chiavenna verlangt Nachlass der Pachtsumme wegen der Passsperre. Sein Begehren wird teils abgeschlagen, teils auf nächsten Bundstag verschoben (93)
- Bartolomeo Morelli von Castione wird Investitur und Verleihung der Lehen bestätigt und seine Appellation somit gutgeheissen (94)
- Das Urteil der Obrigkeit von Bormio gegen Anton Fideris wegen Vorwurfs von Falschmünzerei wird gutgeheissen (94)
- Revision im Appellationsstreit zwischen den Nachbarschaften Fusine und Colorina wegen Wuhren an der Adda: Das Urteil des Landeshauptmanns wird annulliert. Gemäss Vertrag zwischen beiden Nachbarschaften sowie Berbenno und Polaggia von 1513 sollen die Nachbarn von Colorina denjenigen von Fusine beim Wuhren helfen. Alle Urteile gegen diesen Vertrag werden annulliert (94f.)
Tag 11: 5.2.
- Appellationsurteil im Erbstreit zwischen den Anwälten von Jacomina Curtoni von Morbegno und ihren Vettern (95f.)
- Forts.: Wahl von Verordneten, um die Zehrungskosten der Gesandtschaft ins Wallis zu eruieren (96)
- Die Churer Gastwirte fordern Zehrungsspesen ein, entstanden während des Aufruhrs im Gotteshausbund und wegen Abhaltung des Strafgerichts. Sie sollen die Kosten bei den Gerichtsgemeinden einfordern, die diese verursacht haben (97)
- Die Katholiken von Brusio dürfen die neu erbaute Kirche ausbauen, der Turm soll aber wie ein ordentlicher Glockenturm gebaut werden. Dagegen ergeht eine Protestnote (97)
- Urteilsbestätigung im Streit zwischen dem Podestà von Sta. Maria und Alt Landeshauptmann Josef von Capol (97)
- Im Streit zwischen Stadtvogt NN Adank und einer Person aus Savoyen wegen Arrest in Weesen will man nach Glarus schreiben und um Aufhebung desselben bitten (98)
- Die Städte Basel und Zürich verwenden sich für Bürgermeister NN Reigler und NN Iseli wegen der Pellizarischen Erbschaft in Chiavenna. Hierzu sollen Verordnete eine Antwort anfertigen (98)
- Forts.: Es werden zwei Veltliner Amtsleute zur Auszahlung der Zollgelder Chiavennas an Stift Chur delegiert (98)
Tag 12: 6.2.
- Kanzler Francesco Paravicini von Traona fordert die Bestätigung eines Testaments sowie einer Waldordnung. Dies wird ihm gewährt (99)
- Anordnungen im Streit um ein Maiensäss zwischen Peter Roffler und dem Freiherrn von Haldenstein; ebenso im Streit zwischen letztgenannten und Susanna Neuscheller (99)
- Zwischen "Jacob Vescoffin" aus Valmalenco gegen Bernardo Giogia und andere wird vorgängiges Urteil des Vicari zur Grabsteinschändung bestätigt (100)
- Rechtsöffnung im Erbstreit zwischen Johann Antoni Canobbio von Tirano und Francesco Venosta samt Mitinteressierten (100)
- Zu den Klagen der Vertreter von Valchiavenna wird Folgendes beschlossen:
1) Betreffend Wassernutzung der Mera wird das Urteil des Commissari bestätigt. Doch soll den Drei Bünden an den Lehen und Trivulzischen Zinsen kein Abbruch geschehen (101)
2) Die Musterungen sollen die Untertanen in Chiavenna auf Ermahnung des Commissari durchführen (101)
3) Betreffend der 5 Prozent belässt man es bei der Reforma. Diese solle man jedoch allein gemäss "contestation litis" einziehen und nicht bei Beiurteilen und Arresten (101)
4) Die Versteigerungen ("Incant[ierungen]") sollen aufgehoben und alles durch ordentliche Schätzer eingeschätzt werden. Die Amtsleute lässt man dabei bei ihren Gewohnheitsrechten verbleiben (101)
- Die Grafschaft Chiavenna kann Beschwerde gegen Paul/Paolo Pestalozzi wegen der Versteigerung der Güter von Hauptmann NN von Planta ausschreiben, allerdings will man sich dabei nicht in die Urteilssprechung des Strafgerichts einmischen (102)
- Wegen Hauptmann NN Schorsch soll nach Glarus geschrieben werden, dass man die Mehren der Gerichtsgemeinden abwarten wolle. Glarus soll gegen die Bündner aber keine Repressalien und Arreste vornehmen (102)
- Die Veltliner Amtsleute dürfen ihre Antwort auf das Ausschreiben zur Frage, ob man die Amtsleute gemäss Reforma, auch wegen der Kammerrechnung, weiterhin beeidigen wolle oder nicht, ebenfalls ausschreiben (102)
- Diskussion, ob das Strafgericht das vom vorhergehenden Strafgericht empfangene Geld wieder herausgeben soll, ob man darüber ein unparteiisches Recht setzen will oder ob das Strafgericht alles Geld einziehen und die Rechtsprecher des alten Strafgerichts auszahlen soll (103)
- Verbot zur Verbreitung von Pasquillen bzw. Schmähschriften (103)
- Schliesslich werden die Gerichtsgemeinden angefragt, ob sie die Zigeuner ausweisen wollen oder nicht (103)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/009.05-04
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/5e2ce715d3bb43d19679feb29f6ff966
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
08.02.1619
Rights of use
Gemeinfrei