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D V/32 Nr. 03 - Urteilbrief des Landammanns Thew Gartman von Safien in einer Klage des Alegsander Gartman namens der Nachbarn von Zalön gegen Frena Schocher in der Rüti, weil diese den Wald der Zalöner schädige, obwohl sie eigenen Wald besitze, und unerlaubterweise Vieh auf die Zalöner Weiden treibe. Frena wird zugestanden, für die Erstellung eines Zaunes und für Wuhrarbeiten zur Erhaltung der Landstrasse Holz im Zalöner Wald zu schlagen, hingegen darf sie ihr Vieh nicht auf die dortigen Weiden treiben. Zudem schreibt ihr das Gericht vor, wo genau sie den besagten Zaun zu erstellen hat. (22.04.1580)

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