Titel / Bezeichnung
Rudolf v. Marmels zu Haldenstein stellt sich Hans Rink von Baldenstein und dessen Vater Jörg Rink als Bürge für deren Schuld von 15 rhein. Gulden gegenüber Rudolf Wichser von Glarus zur Verfügung. Marmels wird zugesichert, er könne sich an den Gütern der Rinken schadlos halten.
Siegel von Rudolf v. Marmels und Jörg Rink angehängt. - Rückseits späteres Regest und Vermerk "Bürgschafft".