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D VI A I Nr. 107 - Die in der vorhergehenden Nr. genannten Schiedsrichter tun ihren Schiedsspruch zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen den Erben des verstorbenen Ser Guberti Salicis einerseits und anderseits dem genannten Ehepaar von Castelmur, als Erben des Johannes Salvia von Casaccia und Schuldner der ersteren Partei. Die Castelmur müssen fl. 75 Rh. W. bezahlen. Zeugen und Notar wie bei Nr. 106. (24.10.1497)

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