AB IV 01/134.05 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 14.–18. Mai 1771 (14.05.1771 - 18.05.1771)
Title / Designation
Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 14.–18. Mai 1771
Date
14.05.1771 - 18.05.1771
Comment on dating
Kalender: neuer Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
3./14.5.
- Nach der Begrüssung wird das eingegangene Schreiben des Bischofs von Como konsultiert, wovon eine Kopie an Landammann NN Gilli geschickt wird (303)
- Schreiben aus Zürich bezüglich der gegenseitigen Befreiung von Abzugsgeldern. (303ff.) Dies soll gemäss dem Bündnis von 1707 erneuert werden. Dazu muss ein Ausschreiben an die Gerichtsgemeinden erfolgen, was man dem Stand Zürich mitteilt (307ff.)
- Zuschrift des Podestà von Tirano nebst Beilage (309ff.)
- Nachträgliche (entschuldigte) Vereidigung eines Syndikatoren, daneben wird die Bezahlung von Audienzgeldern anderer Syndikatoren geregelt (314f.)
- Wegen mangelhafter Fuhrtransporte wird dekretiert, dass der regierende Commissari schauen solle, dass zuerst das bereitliegende Korn abtransportiert werden könne (316)
4./15.5.
- Obige Verordnung zu den Korntransporten wird nach Chiavenna verschickt (317f.)
- Rechenschaftsbericht von Stefan von Salis zu den Kornkontrollen (319ff. samt Abrechnungen 332ff.)
- Dazu werden dann folgende Beschlüsse gefasst:
1) Ermahnung an die Vier Dörfer wegen des nach Mastrils abgeführten Korns (335ff.)
2) Das beschlagnahmte Getreide von Christian Simmen kann innerhalb 14 Tagen abgeholt werden, wozu ins Rheinwald geschrieben wird (339ff.)
3) Die dem Schildknecht konfiszierte Rollgerste soll verkauft werden (341)
4) Getreide von unsicherer Herkunft bleibt unter Beschlag (342)
5) Die Säcke von Rudolf Bauer werden retourniert, sofern er die Grenzwächter entschädigt (342)
6) Die Abrechnungen von Stefan von Salis werden gutgeheissen, ausserdem erhält er ein Salär (342)
- Eingang eines Schreibens des kaiserlichen Gesandten J. A. von Buol, worin die Verhaftung zweier Falschmünzer aus Tirol gefordert wird. (342ff. mit Beilage der österreichischen Regierung) Dazu werden die Steckbriefe der beiden Delinquenten ins Unterengadin geschickt (347ff.)
- Ersatz für einen kranken Syndikatoren, wozu Michele Cortin(i) vereidigt wird (351f.)
6./17.5.
- Zuzug von Beiräten zur Behandlung der rasant steigenden Fuhrlöhne, die Kornmangel befürchten lassen (353f.)
- Weisung an den Commissari, dass er Kornlieferungen für "Bündtner" priorisieren solle. (354f.) Dazu Schreiben an den eidgenössischen Stand Schwyz, dass ihre Kornhändler nur von Chiavenna nach Thusis transportieren dürfen. (355f.) Diese zwei Verordnungen werden ausgeschrieben (357)
- Protest aus Rheinwald gegen die Vereidigung von Syndikator Christian Caprez von Tamins. (358) Dazu wird eine Zitation erlassen (359f.)
- Rekommandation für Elisabeth von Planta für eine Reise nach Genf (360ff.)
- Forts. von 134.02-02: Mediationsvorschläge der Gemeinde Haldenstein zu den Wuhrenstreitigkeiten mit Chur (363ff.); beiliegend Schreiben an Freiherr NN von Federspiel und den anderen Deputierten Johann Gaudenz von Salis (366f. u. 368ff.)
7./18.5.
- 20 fl. Kollekte für das Hospiz am Grossen St. Bernhard (371)
- Schuldenruf der Erben von Oberst J. A. von Buol-Reichenau (371) [fortgesetzt in 134.08.04]
- Auseinandersetzung um vermeintliche Zugrechte der Syndikatoren-Stelle. (372ff.) Dabei reicht der Bundsstatthalter des Oberen Bunds eine Protestnote ein. (375) Daraufhin wird beschlossen, den gesamten Streitfall auszuschreiben
- Ersatzwahl für den Schreiber der Syndikatoren, der anschliessend vereidigt wird (376f.)
- Die Proteste gegen die Syndikatorenwahl auf Vorschlag der Gerichtsgemeinde Rheinwald werden erneuert. Der Austausch der Kandidaten muss den Gerichtsgemeinden kommuniziert werden. (378) Bis zur Klärung bleibt die Stelle offen; es werden genaue Rekapitulationspunkte dazu definiert. (379) Protestnote des Bundsstatthalters des Oberen Bunds wird protokolliert (380ff.)
- Versendung der ausgehenden Korrespondenz wird dem Bundspräsident überlassen (382f.)
- Salärordnung (383)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/134.05
Comments
S. 384 leer
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/6263177ec518455f82b0fda989098482
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
20.05.1771
Rights of use
Gemeinfrei