Form und Inhalt
Tag 6: 31.8./11.9.
- Wahl von Deputierten, die einen Vorschlag zur Übereinkunft mit Venedig aufsetzen sollen (622f.)
- Wahl und Vereidigung der Amtsleute in den Untertanengebieten: Landeshauptmann, Vicari, Podestà von Tirano, Commissari, Podestà von Morbegno, Podestà von Traona, Landvogt von Maienfeld, Podestà von Teglio, Podestà von Piuro, Podestà von Bormio (623ff.)
- Wahl und Vereidigung der Syndikatoren (630ff.)
Tag 7: 1./12.9.
- Vorlesen zweier Schreiben des kaiserlichen Gesandten Ä. von Greuth. Sollte er nicht persönlich zur Session kommen, wird man ihm schriftlich antworten (634f.)
- Giulio Francesco Maria Sertorio von Sondrio und Paolo Antonio Pollavino von Piuro werden unter den gewohnten Bedingungen als Notare zugelassen (635f.)
- Die Gerichtsgemeinde Churwalden klagt, weil ihr Angehöriger Christian Hemmi auf dem Weg nach St. Moritz gefangen genommen worden ist. Hierauf wird Folgendes verfügt:
1) Dass diese Angelegenheit vor den Richter des Gotteshausbunds gehöre
2) Dass man den Landeshauptmann anweisen solle, Christian Hemmi freizulassen, sofern seine Verwandten oder die Obrigkeit von Churwalden Bürgschaft leisten [fortgesetzt in 089.20-03]
3) Dass man die Gerichtsgemeinden befragen will, ob es zulässig sei, dass ein Bundsangehöriger gefangen genommen und in die Untertanengebiete ausgeliefert werde (336ff.)
Tag 8: 3./13.9.
- Der Landeshauptmann soll gegen Dr. Francesco Carbonera, der ihm gegenüber respektlos war, prozessieren und die Prozessakten den Häuptern zuschicken. Ausserdem wird F. Carbonera auf den Januar-Kongress zitiert (641f.)
- Der Kompromiss zwischen Anton Joos aus dem Rheinwald und Giovanni Pedrosso von St. Carlo einerseits und dem Agenten von Giovanni Pietro "Janinelli" andererseits, aufgerichtet durch Brigadier J. U. Albertini "loco dominorum", wird bestätigt (642)
- Empfehlungsschreiben für Erhard Kesselring von Zürich an die Obrigkeit in der Gruob zur Justizgewährung (642f.)
- Forts.: Zur Frage, ob es zulässig sei, dass ein Bundsangehöriger gefangen genommen und in die Untertanengebiete ausgeliefert werde, sofern dieser in den Untertanengebieten einen Vergehen begangen hat, will man wie besprochen die Gerichtsgemeinden befragen (643f.)
- Abordnung einer Deputation zwischen Alt Vicari Peter Gruber und Giovanni Mauritio von Tirano zur Prüfung der Rechtsschriften (644f.)
Tag 9: 3./14.9.
- Bestätigung des Urteils im Streit zwischen den Erben von Giovanni Tedesco und Giovanni Battista Giorgio aus der Grafschaft Chiavenna (645f.)
- Forts.: Im Streit zwischen Giovanni Battista Mauritio von Tirano und Alt Vicari Peter Gruber wird entschieden, dass gemäss bundstäglichem Dekret von 1715 die Erben des verstorbenen G. B. Mauritio P. Gruber innerhalb eines Monats auszahlen sollen (646ff.) [fortgesetzt in 089.20-02]
- Forts. von 089.10-04: Die wegen der Gemeindeschulden Sondrios vor einem Jahr vom Bundstag verordnete Delegation wird aufgehoben, gleichermassen die diesbezüglich ausgestellten Dekrete (650ff.)