AB IV 01/093.16-04 - Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 6.–27. September 1730 (23.09.1730 - 26.09.1730)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 6.–27. September 1730
Datum
23.09.1730 - 26.09.1730
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 12: 12./23.9.
- Forts.: Bericht des Commissari über den Zustand der Kanonen in Chiavenna. Darauf erhält er Weisung, diese zu reinigen und in den Palast zu verlegen (760f.)
- Berichterstattung der zum kaiserlichen Gesandten verordneten Deputierten (461)
- Das vom letztem Januar-Kongress erlassene Dekret betreffend Kanzler NN Mezzera wird nochmals bestätigt. Weisung an den Podestà von Traona, diesem nachzuleben (461)
- Die Übereinkunft zwischen Adligen und Bürgern von Bormio wird gutgeheissen. Den Kriminalprozess aber will man zuerst überprüfen (461f.)
- Forts.: Die Erben von NN Gamser erhalten gegen Aushändigung des alten Briefs und Siegels 300 fl. (462f.)
- Forderung der Stadt Chur wegen Bezahlung des Nachrichters wird ususgemäss gutgeheissen (463)
- Man will den Schwur auf den Bundsbrief wie anno 1712 erneuern (764f.)
- Abordnung einer Deputation zum Verfassen einer Antwort auf die Einlage des kaiserlichen Gesandten. Die Antwort soll folgende Punkte beinhalten: Emigration der gebürtigen Reformierten; Bezahlung der Pensionen und Annatengelder; General- und Partikularbeschwerden; Grenzstreit über den Laghetto und Güterstreit in Piantedo; Märkte in Gera, Gravedona und Domaso; Huldigung im Münstertal (765ff.)
Tag 13: 14./25.9.
- Zum Memorial von Paolo Antonio Stampa und Giovanni Battista Beltramino befiehlt man dem Commissari, weitere Informationen zu liefern (770f.)
- Unbestimmter Antrag der Witwe Anna Maria Massella von Tirano wird abgeschlagen (771)
- Ebenso der Antrag von Giovanni Pietro Motta von Caiolo wegen nicht vorhandenen, aber erforderlichen Attesten (771)
- Da sich infolge der Emigration der Protestanten nun viele Fremde vom Comersee in der Valtellina und Valchiavenna niederlassen wollen, beschliesst man, dass ohne Erlaubnis der Drei Bünde keine Ausländer mehr aufgenommen werden dürfen (771f.)
- Gesuch der Nachbarschaft Samolaco ("St. Molica") wird gutgeheissen (772)
- Antrag der Handelsleute betreffend fremde Krämer wird abgeschlagen. Bezüglich der fremden Münzsorten verweist man auf die bestehenden Dekrete (772f.)
- Antrag von Giovanni Giacomo Baraglia von Mello wird wegen fehlender Atteste abgelehnt (773)
- Angelo Miolini aus Venedig soll gemäss Allianz mit der Republik gehalten werden, was man auch dem Podestà von Tirano kommuniziert (773f.)
- Alle Bundsgenossen der drei Bünde sollen gemäss Bundsbrief an ihrem Wohnort belangt werden (774f.)
- Die Deputierten wegen der zitierten bzw. entschuldigten Personen aus der Grafschaft Bormio sollen ein schriftliches Gutachten ("parere") ausarbeiten (775)
- Auf die Replik von J. B. Wenser wird folgendermassen geantwortet:
1) Verordnung zur Emigration gemäss Dekret von 1728, jedoch ohne weitere Fristerteilung (775f.)
2) Empfang der Pensionen wie letztes Mal, mit gleichem Vorbehalt wie damals (776)
3–5) Bei folgenden Punkten will man nicht nachgeben: Bezahlung der Annatengelder, Beseitigung diverser Missstände, Vorgehen im Streit über den Laghetto und Piantedo, Abhaltung der Märkte (777f.)
Tag 14: 14./25.9.
- Der König von England meldet Tod der Herzogin von Braunschweig und Lüneburg. Man will ihm ein Kondolenzschreiben zusenden (779)
Tag 15: 15./26.9.
- Forts.: Das Gutachten der Deputierten, verordnet zu Untersuchungen in Bormio, wird bestätigt (779f.)
- Empfehlungsschreiben für Dr. NN "Pelegall" von Delebio an General NN Schmid; ebenso wird ihm unter gewissen Restriktionen ein Privileg für eine Seidenspinnerei zugestanden (780) [fortgesetzt in 093.27-04]
- Verhandlungen des Alt Landrichters Johann de Vincenz und des aktuellen Landrichters mit dem Bischof von Chur wegen der Bischofswahl bzw. der Verletzung alter Rechte dabei (780f.)
- Diskussion über Vorbehalte bei Neubeschwörung des Bundsbriefs (781ff.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/093.16-04
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/670df58bc4714e72a1874a6fc201e1ba
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
28.09.1730
Nutzungsrechte
Gemeinfrei