Form und Inhalt
27.8.
- Aufschub für Kastellan [Conradin] von Planta betreffend Präsidium der Syndikatoren (69f.)
- Ebenso bei den Differenzen bei Bestellung des Bundspräsidenten (70f.)
28.8.
- Nachdem die Schiedsverhandlungen über die Besetzung des Amts Piuro durch Puschlav gescheitert sind, werden die früheren Konventionen von 1645 und 1650 dazu erneuert und die Wahl von Rudolf Olgiati sanktioniert (81f.)
- Um neuerliche konfessionelle Streitigkeiten zu vermeiden, wird die Rodordnung für die nächsten Jahre bestimmt (82f.)
- Vergleich zum verkauften Amt Teglio wird angenommen (83)
- Der Ämterstreit um das Präsidium der Syndikatoren soll durch die Behörden in Ramosch beurteilt werden (84)
31.8.
- Alt Landeshauptmann NN von Salis erläutert wie er von Kastellan Conradin von Planta das Syndikatur-Amt samt Präsidium tauschweise erworben habe. Dagegen beharrt die Gegenseite auf gemeindliche Zugrechte. Also werden die Streitparteien an das Gericht im Münstertal gewiesen (91f.)
- Gleichfalls beansprucht obgenannter Alt Landeshauptmann Ämterrechte von Surava, Brienz/Brinzauls und Vazerol. Dazu wird er an das Gericht von Bergün gewiesen (93)
3.9.
- Zum Schuldenstreit im Oberengadin werden Schiedsrichter verordnet, die keine Lösung finden. Also soll das Gericht in Zuoz eine Revision vornehmen (111f.)
- Ein Vertreter des Churer Domkapitels berichtet über die gescheiterten Bemühungen in Müstair und fordert, dass die dortige Nachbarschaft vor Gericht geladen werde (112f.)
6.9.
- Es werden Schiedsrichter für einen Vergleich zwischen dem Frauenkloster und der Nachbarschaft Müstair bestimmt, was auch an den Bischof von Chur kommuniziert wird (120)
- Klage von Landvogt Georg Scarpatetti gegen die Nachbarschaft Savognin wegen einer alten Bürgschaft, wobei die vorgenommenen Pfändungen wieder aufgelöst werden sollen (121f.)