Objekte / Dokumente
N6.9/88 - Synode Maienfeld (16.06.1842)
Titel / Bezeichnung
Synode Maienfeld
Datum
16.06.1842
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Anzahl / Umfang
22.00 Seite(n)
Form und Inhalt
Unter den Zensuren wird einzig – nach neuem Synodalreglement – über Ludwig Augustin, der unter Aufsicht ist, berichtet; Augustin darf weiter in Strada i.E. amten.
Ein letztes Mal wird der Fall Simon Kessler aufgerollt: Aufgrund des Geständnisses Kesslers und anderer Akten ist die Synode nicht bereit, ihn vollkommen freizusprechen; der Minderheitenantrag auf Ausschluss kommt nicht durch.
Neu soll die Reformationsfeier auf den ersten Sonntag nach dem Oktober gesetzt werden. Die Gesangbuchkommission schlägt vor zu prüfen, ob das neue Schaffhauser Gesangbuch für Graubünden empfehlenswert sei.
Neu kann der Kirchenrat bis zur nächsten Synode Pfarrvikare einsetzen. Dies vor allem dann, wenn eine Gemeinde unvorhergesehenerweise vakant wird (z.B. St. Antönien, wo der Kirchenrat Nicolò Claglüna per sofort bis zur ausserordentlichen Synode im Oktober 1842 dispensiert hat). Grundsätzlich soll ein Synodaler seine Gemeinde nur auf Ende Synodaljahr verlassen können; wenn dies aber aus nicht einleuchtenden Gründen trotzdem geschieht, soll dem Pfarrer eine Busse von zwei Louis d’or zugunsten der Witwenkasse auferlegt werden.
Dekan Paulus Kind löst eine Diskussion darüber aus, dass das Eidgenössische Schützenfest (Juni 1842) in Chur auch am Sonntagmorgen Schiessübungen erlaube.
Die Kolloquien sollen dem Kirchenrat künftighin die Kolloquialprotokolle einreichen; zudem sollen sie bedacht sein, dass in allen Gemeinden der obligatorische Religionsunterricht eingeführt wird.
Da sich immer mehr auch Pfarramtskandidaten aus anderen Ländern, insbesondere Deutschland, um Aufnahme in die Synode bewerben, wird neu festgesetzt, dass die gesetzliche Niederlassungsbewilligung für im Ausland ordinierte Pfarrer vorausgesetzt wird, wenn sie zu den Prüfungen zugelassen werden wollen.
Aufnahmen; Johann Friedrich Wilhelm Pöschke aus Deutschland wird wegen mangelnder Leistungen nicht aufgenommen.
Masse
Folio
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Signatur / Identifikationsnummer
N6.9/88
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/6b33a46804004bab8cb6c83ed32aab67
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Schutzfrist
30 Jahre (Ordentliche Schutzfrist gem. GAA)
Schutzfrist Ende
18.06.1872
Nutzungsrechte
Gemeinfrei