AB IV 01/078.19-01 - Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 7.–26. September 1715 (07.09.1715 - 13.09.1715)
Title / Designation
Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 7.–26. September 1715
Date
07.09.1715 - 13.09.1715
Comment on dating
Kalender: neuer Stil
Level of description
Institution
Languages
German , Italian
Scope and content
Tag 1: 27.8./7.9.
- Begrüssung und Bedankung (577)
- Verifizierung der Instruktionen und Mehren der Gerichtsgemeinden (577)
- Die drei Bundsschreiber werden zur Klassifizierung der Mehren beauftragt (577)
- Da im Gotteshausbund einige Ratsboten um die Einsitzrechte streiten, soll dieser bis morgen diese Differenzen klären (577)
Tag 2: 30.8./10.9.
- Beschwörung der Reformen von 1684 und 1694 samt Eid zur Verschwiegenheit (587)
- Ammann und Nachbarn von Trimmis beklagen sich über den Entscheid des Gotteshausbunds, anstatt ihren Ratsboten jenen von Zizers einsitzen zu lassen. Man befindet, dass hierüber alleine der Gotteshausbund entscheiden soll (587f.)
- Eingang eines Schreibens der Stadt Ulm (D) über die grassierende Seuche (589)
- Sollten die Herrschaften Venedig und Mailand ihre Pässe gegenüber den Drei Bünden nicht öffnen [!], will man die Wachposten auflösen. Inzwischen werden die Wachen bei Martina und im Münstertal entlassen (589f.)
- Der Landrichter informiert über ein Schreiben von Glarus: Bundsangehörige auf der Reise nach Glarus sollen valide Gesundheitsscheine und für ihr Vieh die notwendigen Bescheinigungen über dessen Herkunft und Sömmerung bei sich tragen. Man will von den Glarnern dasselbe einfordern (590f.)
Tag 3: 31.8./11.9.
- Die Amtsdiener von Sondrio wünschen, dass ihnen der gewöhnliche Lohn für Arbeitsgänge gemäss der Tarifliste bezahlt werde. Die entsprechende Tarifliste wird protokolliert und bestätigt (591ff.)
- Empfehlungsschreiben von Zürich für Erhard Kesselring mit der Bitte, das Vermögen seiner Frau Anna Maria Schmid von Grüneck aus Ilanz abziehen zu dürfen. Man befiehlt der städtischen Obrigkeit von Ilanz, der Bitte zu entsprechen (596ff.)
- Die Syndikatoren berichten über ihre Verrichtungen und ihre Rechnungen, wobei einige ihrer Beschlüsse moderiert werden (598ff.)
- Die Wahl zweier Milizoffiziere im Veltlin durch die Syndikatoren wird bestätigt (601)
- Weil die Syndikatoren über verschiedene Missbräuche in den Untertanengebieten berichten, verordnet man eine Untersuchungsdelegation (601f.)
- Wahl der Revisoren zur Abnahme der Landvogteirechnungen von Maienfeld (603)
Tag 4: 1./12.9.
- Kenntnisnahme der extrahierten Mehren (603)
- Das Schreiben der Stadt Lindau betreffend Seuche soll beantwortet werden (604)
Tag 5: 2./13.9.
- Empfehlungsschreiben für Alt Bundslandammann Christian Buol, der sich zusammen mit anderen Bundsangehörigen im Lazarett in Bergamo befindet (604)
- Forts. von 078.11: Wahl von Deputierten im Streit zwischen Giacomo Casati von Sondrio und Graf Simon Paravicini bzw. seiner Frau Baronin Lucretia Travers von Ortenstein (604ff.)
- Im Streit zwischen den Nachbarschaften Trimmis und Zizers um Einsitzrechte wird Rekurszug erlaubt (606f.)
- Die Brüder Bazzi von Sondrio und ihre Nachkommen werden als Untertanen angenommen; ebenso Antonio Venino, Chirurge von Morbegno (607)
- Almosen für Maria Gianelli, Witwe von Antonio Belotti, von Morbegno; zudem soll sie vom Podestà kostenfrei angehört werden (607f.)
- Forts. von 078.07-03: Wahl einer Deputation zwecks Auskaufs der zur Herrschaft Maienfeld gehörenden Schanfigger Bodenzinse (608f.)
- Antonio Piva vom Misox wird als Notar im Veltlin zugelassen (609)
- Im Streit zwischen den Nachbarschaften Rogolo und Andalo wird der von Podestà Johann Paul Zoia eingesetzte Konsul abberufen, der von Podestà Jörg Parin/Perini berufene Konsul jedoch bestätigt (609f.)
- Verordnungen zum Holzflössen im Veltlin (610)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/078.19-01
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/6b6a0f75cff042d7b89e187b7c94829e
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
15.09.1715
Rights of use
Gemeinfrei