AB IV 01/008.12-01 - Beitag der Drei Bünde vom 17.–22. Juni 1601 (17.06.1601 - 20.06.1601) AB IV 01/008.12-01



Objekte / Dokumente

AB IV 01/008.12-01 - Beitag der Drei Bünde vom 17.–22. Juni 1601 (17.06.1601 - 20.06.1601)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Beitag der Drei Bünde vom 17.–22. Juni 1601

Datum

17.06.1601 - 20.06.1601

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

17.6. - Wegen des Bergwerks wird Jakob Enderlin von Basel an die Behörden des Oberen Bunds verwiesen (61) - Ein "armer" Mann von Chiavenna soll die Gegenpartei zitieren dürfen (61) - Broccardo Borrone, der sich in Rom aufhält, wird wegen Landesverrats als vogelfrei erklärt (61) - Aufforderung an alle Gerichtsgemeinden, sich mit Wehr und Waffen gerüstet zu halten (61) 18.6. - Bestätigung der neuen Gesetzesartikel zur Herrschaft Maienfeld (62) - Vorläufiger Stillstand im Streit zwischen den Nachbarn von Jenins und den Drei Bünden um Güter in der Herrschaft Aspermont (62) - Forts. von 008.14: Ordnung zur Sonntagsheiligung: Weder Säumer noch Wagner dürfen reisen, ausgenommen vom Verbot sind nur dienjenigen Säumer, "so uf der strass von haimet seindts" (62) [fortgesetzt in 008.14] - Bestätigung des Abschieds zu den Wiedertäufern (63) - Aufforderung zur Rüstung des Geschütze im Bergell, Puschlav und Misox (63); ausserdem soll jeder Bund einen militärischen Ausschuss von je 2000 Mann ausheben und bewaffnen (63) 19.6. - Nochmalige Beschwerden aus dem Münstertal über die Salzzölle der Stadt Glurns. Letztere wird aufgefordert, sich an die Abmachung von Mals zu halten (63) - Absprache mit evangelischen Tagsatzungsgesandten in Baden wegen der Inquisition in Mailand (63) - Beschwörung des Kesselbriefs (63) - Forts. von 008.06-01: Beschwerde der Nachbarn von Fliess gegen Samnaun (63, fragmentarisch) 20.6. - Forts. von 008.10: Der Schiedsspruch zwischen Dr. NN Ruinella und Hauptmann Jöri von Jochberg darf nicht mehr angefochten werden (67) - Urteilsbestätigung zu Prozesskosten der Tochter von NN "de Gattis" (67) - Revisionsentscheid zwischen den Erben von Claudio Pellizzari und der Gegenpartei (67) - Vorläufiger Stillstand zwischen den Erben von Claudio Pellizzari und dem Anwalt der Frau NN de Mambertis (68) [fortgesetzt in 008.16] - Frau Brasseda von Jochberg wird die Schenkung seitens Catarina de Pongino bestätigt (68) - Urteilsbestätigung im Streit zwischen den Herren Franchi gegen Sr. Billia von Mailand bzw. Francesco Paravicini von Ardenno (68) - Im Streit zwischen der Gemeinde Haldenstein und den beiden Freiherren wird eine Frist zum Rechnungsabschluss festgelegt (68) - Aus jedem Bund werden Delegierte verordnet, um die Streitsache der Nachbarschaft Civo zu bereinigen (68) - Bestätigung der erwählten Rechtssprecher im Streit zwischen den Gemeinden Lantsch/Lenz und Obervaz (69) - Empfehlungsschreiben für Tantz NN von Zuoz nach Venedig (69) - Jakob Langhans von Aarau wird für die Dedikation von Büchern entschädigt (69)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/008.12-01

Bemerkungen

Vorgängige Bemerkung: "Prottocoll uf Churrerkilbj bytag des 1601 jar" (59) und weitere Notizen (60 leer)

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/6e8239c149c045c6aee489353837bda2

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

22.06.1601

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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