AB IV 01/004.02 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 26. Januar 1575 (26.01.1575)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 26. Januar 1575
Datum
26.01.1575
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
o.D.
- Da der Gotteshausbund zu viele Ratsboten – von Chur, Bergell, Domleschg, Oberengadin – entsandt hat, welche die zwei anderen Bünde nicht einsitzen lassen wollten, muss man diese Boten selber bezahlen (143)
- Entlöhnung des Churer Trompeters (143)
- Ulrich Jecklin, Sohn von Hauptmann Dietrich Jecklin von Domleschg, sowie Noli, Sohn von Ammann Jan Dusch von Zuoz, sollen die freien Stipendien erhalten (143)
- Ammann Christian Hartmann bittet um Bezahlung eines Darlehens, das er dem Gotteshausbund im Namen des Hochstifts Chur geliehen hat (143)
- Im Streit zwischen Gaudenz Gob und Hauptmann Peter Corn (von Castelmur) wegen Vorwurfs des Praktizierens werden die Gemeinde Bivio und Gaudenz Gob vorgeladen. Peter Corn soll seine Vorwürfe betreffend Praktizieren unterlassen, zumal er keine Schuldigen nennen will (144)
- Im Streit zwischen den Gemeinden Bergün und Ob Fontana Merla wegen Beschlagnahmung ("etwas verheft") wird diese aufgehoben, es sei denn, Ob Fontana Merla möchten bis zum Paulstag ins Recht treten. Falls nicht, kann Bergün auch das Gut von Ob Fontana Merla beschlagnahmen ("dz yerig als dan auch verhefften") (144) [fortgesetzt in 004.03]
- Der Bischof von Chur wird aufgefordert, zu den ausgeschriebenen Angelegenheiten Stellung zu nehmen (145)
- Hauptmann Peter Corn (von Castelmur) wird der Zoll auf ein Jahr verliehen, im Gegenzug soll er die Strassen im Bergell verbessern (145)
- Die Gemeinden Obervaz und Fürstenau dürfen einen Zoll durch den Schyn erheben zwecks Strassenverbesserungen (146)
Beilage:
- Abschrift vom 26. Januar 1575:
Aufforderung – nachdem durch Gemeindemehren beschlossen, die nach dem Churer Brand von 1574 eingegangene Lateinschule für drei Jahre zu schliessen und die Erträge der beiden ehemaligen Klöster St. Luzi und St. Nicolai zum Wiederaufbau des Nicolai-Klosters zu verwenden – die fällig werdenden Zinse pünktlich zu entrichten (Zettel 145, 145a leer)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/004.02
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/6f13cdc556b6431eb47d86ff054816cf
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
28.01.1575
Nutzungsrechte
Gemeinfrei