AB IV 01/089.10-03 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 17. Februar bis 8. März 1724 (01.03.1724 - 03.03.1724) AB IV 01/089.10-03



Objekte / Dokumente

AB IV 01/089.10-03 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 17. Februar bis 8. März 1724 (01.03.1724 - 03.03.1724)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 17. Februar bis 8. März 1724

Datum

01.03.1724 - 03.03.1724

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

19.2./1.3. - Forts. von 089.06-05: Im andauernden Streit zwischen Bundslandammann Johann Anton Jenatsch und Alt Commissari Christoffel Schorsch soll Bundspräsident [Johann Baptist] Tscharner vermitteln (439f.) - Forts.: Auf das nochmalige Ansuchen des Vertreters der Sechs Porten moderiert man die in Frage stehende Ordination insofern, als dass die bisherigen Einnahmen der Auflagen der 8 und 10 Kreuzer den beiden Porten ausbezahlt werden, ab Fronfasten jedoch der Landeskasse übergeben werden sollen (440ff.) - Forts. [088.04-03: Entscheid im Streit zwischen Bundslandammann Johann Anton Jenatsch und Tomaso Bruno von Campodolcino wegen Beschlagnahmung von Effekten (442f.), wobei derselbe Entscheid auch gegenüber Anton Rosenroll gegeben wird (444) 20.2./2.3. - Forts.: Anordnungen zwischen Bundslandammann J. A. Jenatsch und Alt Commissari Chr. Schorsch (444f.) - Der Streitfall zwischen Alt Commissari Johann Georg Travers von Ortenstein und Dr. Andrea Paravicini kann vorerst nicht behandelt werden (445f.) - Rodolfo Pestalozzi von Chiavenna hat seine Tochter Margarita Bernardo Gallo von Como ehelich versprochen, wozu er eine Aussteuer von 4000–5000 Taler bereitstellt. Obwohl den "Dominical"-Dekreten zuwider, wird ihm sowohl die Vermählung als auch die Aussteuer bewilligt (446) - Weisung an den Podestà von Morbegno betreffend Ausfuhr von Schafkäse den Status Quo zu belassen (446f.) - Aufstellung einer Wache zur Abwehr der Pest gemäss Befehl an die Obrigkeit von Disentis von 1721 (447) 21.2./3.3. - Empfehlungsschreiben für Kapitänleutnant NN Giuliani von Puschlav an Oberst NN Schmid (447f.) - Die Erben von Graf Johannes von Salis verlangen im Streit mit Dr. Andrea Paravicini von Traona ein unparteiisches Gericht. Sie werden an Brigadier J. U. Albertini "loco dominorum" verwiesen (448f.) - Abschrift des Ausschreibens an die Gerichtsgemeinden mit folgenden Inhalten: 1) Korrespondenzen mit dem kaiserlichen Gesandten über die Revision des Mailänder Kapitulats, die "concordia jurisdictionalis", die Grenzstreitigkeiten in Laghetto und Piantedo, ausstehende Pensionen sowie die von den Angehörigen des Zehngerichtebunds geforderten Zollgelder (449–479) 2) Akten zur Verurteilung der Mörder von Tirano (479–483) - Bericht von Statthalter Martin Hösli über die Rechnungsabnahme zur Auflage der 8 und 10 Kreuzer (483f.) - Derselbe möchte, genauso wie Oberst NN von Salis, die Landeszölle pachten. Beide unterbreiten ein entsprechendes Angebot. Die Angelegenheit wird auf den Bundstag verschoben (484f.) - Forts. von 089.06-02: Im Streit zwischen Stadtammann Ulrich Reidt zum einen sowie den Nachbarschaften Jenaz und Fideris zum anderen um die Beschlagnahme von Effekten werden die ergangenen Dekrete bestätigt (585f.) - Alt Landvogt J. Ul. von Blumenthal hat von der Gerichtsgemeinde Lugnez das Vicari-Amt erkauft. Nun bittet er, ihn der Valtellina als Vicari zu empfehlen. Seiner Bitte wird nachgekommen (586f.) - Neue Anordnungen zum Streit von Antonio Rosenroll aus Val San Giacomo mit Bundslandammann J. A. Jenatsch (487f.) - Forts.: Der Vicari in Sondrio, der die Prozessakten zu den Mördern von Tirano übersandt hat, soll sich gemäss seinem Bestellbrief verhalten (488)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/089.10-03

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/71417f4c519a4159a0fd3674af03dcff

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

05.03.1724

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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