Form und Inhalt
5./15.3.
- Aufnahme der gerichtsgemeindlichen Mehren (14) zu den eidgenössischen Schulden und zu den französischen Einquartierungen aus dem Gotteshausbund (15ff.) sowie pauschal aus dem Zehngerichtebund (19) und aus dem Oberen Bund (23)
- Gemäss Mehrheitsentscheid wird die weitere französische Protektion befürwortet (19)
- Darüber werden die französischen Minister orientiert und durch Verordnete an ihr Versprechen zur Rückeroberung des Veltlins erinnert (19f.)
- Der Stadt Zürich wird eine offizielle Schuldverschreibung ausgestellt (20)
6./16.3.
- Die Streitigkeiten mit französischen Soldaten in Hohentrins sollen gerichtlich beigelegt werden (21)
- Es werden neue Verordnete zu den Umquartierungen bestimmt (21)
- Bericht der Deputierten bei den französischen Ministern (22f.):
1) Betreffend der Rückeroberung des Veltlins solle man sich gedulden
2) Die Gerichtsgemeinden sollen sich waffenbereit machen, Munition werde ihnen dann geliefert
3) Die Annullierung des Innsbrucker Traktats wird unterstützt
4) Die eidgenössischen Orte sollen für freien Kornhandel und Warenverkehr sorgen
- Leuntant NN Rieder von Splügen soll seine Verleumdungen widerrufen (24)
- Das Mandat zum Fürkauf wird ausser Kraft gesetzt (24)
- Forts. von 020.23: Bestellung eines Schiedsgerichts ("gemeinrechts") für die Forderungen der Erben von Otto Harnisch (24) [fortgesetzt in 022.04]
7./17.3.
- Es werden Appellationsrichter zum Streit der Erben des Freiherrn von Haldenstein gegen die Erben von Frau Oberst Ursula Menhardt gewählt (25)
- Ordination für andere Forderungen gegen den verstorbenen Freiherrn von Haldenstein (26)
- Forts. von 018.40: Die Streitigkeiten zwischen den Erben des Freiherrn von Haldenstein und den Erben von Joachim von Jochberg werden verschoben (26f.)
- Es werden Rechtsprecher zu den Forderungen von Bernhard Mathys bestimmt (29) [fortgesetzt in 021.09]
- Wahl provisorischer Appellationsrichter im Streit zwischen den Erben des Freiherrn von Haldenstein gegen die Erben von Hauptmann Hans Luzi Gugelberger (29)
- Weitere Weisungen für Forderungen gegenüber den schauensteinischen Erben des Freiherrn von Haldenstein (30)
- Die französische Soldateska soll zwecks Verteilung in drei Teile aufgeteilt werden (30)
- Forts.: Neuerliche Verschiebung des Prozesses zwischen den Erben des Freiherrn von Haldenstein und denjenigen von Joachim von Jochberg (30f.)
- Die Schulden gegenüber den Erben von G. Gamser sollen auf die Gerichtsgemeinden verteilt werden (31, fragmentarisch)
- Verordnung zu den Forderungen aus Schams gegenüber den Erben des Freiherrn von Haldenstein (31)
- Abrechnung der Gesandtschaftsspesen von Gregor Meyer (32)
- Es werden Verordnete für die Abrechnung mit Landammann Rudolf von Salis bestimmt (32)
- Der König von Frankreich will einen "Gubernator" über die Festungen an der Rheinbrücke einsetzen, was an die Gerichtsgemeinden ausgeschrieben wird (33)
- Auf französisches Ansuchen hin sollen die eidgenössischen Orte Schwyz und Glarus ihre Kornsperren aufheben (33)