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AB IV 01/009.05-02 - Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 22. Januar bis 11. Februar 1619 (27.01.1619 - 30.01.1619)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 22. Januar bis 11. Februar 1619
Datum
27.01.1619 - 30.01.1619
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 4: 27.1.
- Eingang der Schreiben aus Frankreich zur Gesandtschaft von Johann Guler, die in offenem Rat erörtert werden (67, 68 leer)
Tag 5: 28.1.
- Aufnahme der Mehren:
1) Das Schreiben an die sieben katholisch-eidgenössischen Orte wird gutgeheissen (69)
2) Ebenso das Schreiben an die vier evangelisch-eidgenössischen Orte (69)
3) Artikel betreffend Bestellung der Regierung: 34 Stimmen verwerfen die Artikel und wollen beim Bundsbrief, Kesselbrief und der Reform verbleiben; 16 Stimmen wollen die Artikel annehmen; 18 Stimmen sind noch ausstehend (69)
4) 45 Stimmen wollen die Urteile des Strafgerichts nicht bestätigen, 22 Stimmen hingegen bestätigen diese (70)
5) Betreffend Laghetto sind die Mehren einstimmig: Man soll den Drei Bünden keinen Eingriff in ihre Freiheiten und Gerechtigkeiten tun (70)
6) Die Beschlagnahme von 200 Ballen Sensen in Chiavenna wollen 42 Stimmen aufheben, 9 wollen an diesem festhalten. Die übrigen Stimmen haben sich dazu nicht geäussert (70)
7) Einstimmig wird beschlossen, die Pässe geschlossen zu halten und keine fremden Truppen passieren zu lassen (70)
8) Gemäss Mehrheitsentscheid will man einen Zusatz ins Veltlin schicken (70f.)
9) Dem Gubernatoren in Mailand soll kein Schreiben geschickt werden (71)
10) Die Mehren über den Dolmetscher fehlen mehrheitlich (71, 72 leer)
Tag 6: 29.1.
- Forts.: Ausstellung eines Abschieds für Andrea Badardo zur Einlösung der beschlagnahmten Sensen. Diesbezüglich will man auch einen Abschied an den Commissari zustellen, damit er die Sensen über den Comersee hinab passieren lasse (73)
- Dem Herzog von Savoyen will man schreiben, dass man seiner Bitte nachkomme und den Arrest aufhebe (73)
- Die Kammerrechnung für das Jahr 1618 wird durch Alt Podestà Ulrich Buol namens seines Sohnes, Landeshauptmann Fluri Buol, vorgelegt (73f.)
- Kammerrechnung "für eines jars als biß uff den 1. tag juni anno 1618" wird vom Podestà von Morbegno, Caspar a Marca, namens seines Schwagers Johann Anton Biviero/Gioieri, Alt Podestà von Morbegno, vorgelegt (75)
- Für das Amt Piuro kann keine Rechnung aufgenommen werden, da der Podestà Johann Andrea Nasaun/Naso mit Frau und Kind beim Bergsturz ums Leben gekommen ist (75)
- Sodann wird die Kammerrechnung des Podestà von Traona abgenommen (76); ebenso jene des Podestà von Tirano (77) und des Podestà von Teglio (78)
- Die Beschuldigten von Untertasna sollen Tröstung geben wegen ihres begehrten Aufschubs, wogegen diese protestieren (79)
- Die Gemeinde Piuro soll wiederum ein Amtshaus erbauen, da das alte beim Bergsturz untergegangen ist (79)
- Die Gerichtsgemeinden will man fragen, ob das Strafgericht der Drei Bünde aufgehoben werden soll oder nicht (80)
- Forts. von 009.04: Freiherr Thomas von Schauenstein-Haldenstein darf seine Beschwerde über den Arrest seines Bergwerks zuhanden der Gerichtsgemeinden ausschreiben. Dem Strafgericht will man in seiner Urteilsprechung keinen Eingriff tun (80)
- Anton Gugelberg von Moos beschwert sich, weil er vom Strafgericht von Thusis und vom Landvogt von Sargans für den gleichen Frevel bestraft wurde. Dem Strafgericht will man wiederum keinen Eingriff tun. Man lässt es Anton Gugelberg aber frei, seine Beschwerde ausschreiben zu lassen (80)
Tag 7: 30.1.
- Im Injurienstreit zwischen Richter Jakob Joder von Casutt und Landammann Hans von Capol soll gemäss Bundsbrief ein Gericht in Chur gehalten werden, da hier die Worte ausgesprochen wurden (81)
- Festlegung des durch den Zöllner von Morbegno, Francesco Donat, zu zahlenden Pachtgelds: 35 Kronen jährlich an die gemeine Kammer und 25 Kronen an die Schule in Sondrio (81f.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/009.05-02
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/7218f7379cd24e5b919dae298c7d1dfe
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
01.02.1619
Nutzungsrechte
Gemeinfrei