AB IV 01/097.01-03 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 24. Februar bis 11. März 1735 (07.03.1735 - 08.03.1735) AB IV 01/097.01-03



Objekte / Dokumente

AB IV 01/097.01-03 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 24. Februar bis 11. März 1735 (07.03.1735 - 08.03.1735)

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Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 24. Februar bis 11. März 1735

Datum

07.03.1735 - 08.03.1735

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

24.2./4.3. [irrt.] - Untersuchungsbericht zu den Prägungen der Blutzger. Dieser wird ausgeschrieben, zudem soll Freiherr Gubert von Salis-Haldenstein zitiert werden (63f.) - Supplik eines Armengenössigen von Trimmis. Dieser erhält wie auch zwei andere Bittsteller kleine Spenden (64f.) - Verspätet eingetroffene Mehren werden mitklassifiziert (65f.) - Dr. Gerolamo Luigi Venosta als Vater von bald 12 Kindern bittet um Steuerbefreiung. (66) Er kann sein Gesuch aber erst nach der Geburt des zwölften Kindes einreichen - Der Bundspräsident richtet die Entschuldigung des Freiherrn von Salis-Haldenstein für Nichtbeachtung der Zitation aus. Dieser muss seine Gründe indes schriftlich vorlegen (67f.) - Busse für verspätetes Erscheinen der Ratsboten (69) - Der Bundsschreiber des Oberen Bunds bestätigt, dass er obiges Dekret an Freiherr Gubert von Salis-Haldenstein überreicht habe (69) - Die Protestanten von Untervaz klagen, 1. dass mehrere Katholiken eingebürgert worden seien, während man ihre Gesuche ablehne (69f.); 2. u. 3. dass ihnen Abrechnungen zum "Heiligen Gut" und zu Kirche, Friedhof, Turm und Glocke vorenthalten würden (70); 4. u. 5. dass sie bei den nachbarschaftlichen Wahlen und beim Bussengericht benachteiligt würden (71f.). Zur Aussöhnung der Streitparteien werden bikonfessionelle Schiedsrichter erwählt (73) - Forts.: Das Oberamt Liechtenstein willigt zu einer Grenzkonferenz ein und rechtfertigt sich zu den Abladungen von Korn in Balzers. (74) Für diese Konferenz werden Deputierte bestimmt, während sich die Stadt Chur um die Abladungsprobleme sorgen soll (75) - Der Doge von Venedig bietet 2000 Saum Getreide als Tratte an. (75f.) Die Kostenübernahme durch ausstehende Pensionsgelder soll dabei geprüft werden - Es werden beruhigende Antworten an die Sanitätsräte von Mailand und Bergamo versandt. (76) Aus Basel und Zürich sollen neue Informationen erfragt werden - Fillippo Bettini von Sondalo bittet um Zulassung als Notar, wofür er die juristischen Zeugnisse liefern soll (76f.) - Forts. von 096.08-04: Beratungen zu den Einwänden der Verantwortlichen des mittleren Terzier zu den Strassenerneuerungen in Rodolo werden verschoben (77) [fortgesetzt in 098.08-03] - Lehensänderung in Malans wird unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt (77f.) - Die Geistlichen NN Negri und NN Botterini erhalten die Erlaubnis zur Errichtung einer Fischfangstation an der Adda (78) 25.2. bzw. [8.3.] - Schriftliche Erklärung des Freiherr von Salis-Haldenstein wird protokolliert. Das gesamte Münzgeschäft seit 1728 soll zuhanden der Gerichtsgemeinden ausgeschrieben werden; ebenso die neuen Münztaxierungen (78f.) - Forts.: Resultate der Mehren zu den verbotenen Werbungen [1: Demnach sollen Übertretungen der Verbote bestraft werden. Hierfür wird eine Untersuchungskommission eingesetzt (80ff.) - Vertreter der Stadt Chur präsentieren ein Gutachten, wonach Bundsangehörige weder in Balzers noch in Maienfeld Korn abladen müssen. (83f.) Die Akten hierzu werden an die Deputierten zur Grenzkonferenz weitergeleitet (85) - Forts. von 096.08-04: Der Podestà von Tirano erhält nochmals Anweisungen zu Garten und Stall des zerstörten Merizzi-Hauses (85f.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/097.01-03

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/72c99e31507942a6899be18f9781d2aa

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

10.03.1735

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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