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AB IV 01/131.04-04 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 11.–30. März 1768 (29.03.1768 - 30.03.1768)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 11.–30. März 1768
Datum
29.03.1768 - 30.03.1768
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch , Italienisch
Form und Inhalt
18./29.3.
- Das Patent für Pater Carolus soll vom Gotteshausbund besiegelt werden. (259) Dagegen wird der Fideikommiss für die Brüder Merizzi durch alle drei Bundssiegel beglaubigt (260) [fortgesetzt in 131.11-02]
- Der Vertrag mit dem Zürcher Boten soll erneuert werden (260)
- Forts.: Säckelmeister A. Gadient will die Mühle bei der Tardisbrücke trotz Widerständen fertigbauen. (260f.) Hierzu sollen Verordnete Untersuchungen vornehmen [fortgesetzt in 131.05]
- Der eidgenössische Stand Bern informiert, dass er ein neues Siegel habe stechen lassen (261)
- Forts. Aufnahme der Mehren:
10) Gegenüber Graf G. Giulini will man seine Zollprivilegien per "ius redimendi" ablösen. (262) Darum soll sich der bereits Delegierte kümmern (263f.) [fortgesetzt in 131.09-01]
11) Bei den Grenz- und Zollstreitigkeiten im Misox wird vorerst auf eine Rechtsöffnung verzichtet, stattdessen wird nochmals an die regierenden eidgenössischen Orte geschrieben (264ff.)
12) Zum Rekurs des Podestà von Tirano gegen die Nachbarschaften Sondalo, Grosio, Grosotto usw. muss die Klassifizierung verschoben werden (268)
13) Im Rekursstreit zwischen G. Gian(n)ini und Dr. NN Bonamola erhält Erstgennanter recht (268f.) [fortgesetzt in 131.11-04]
14) Der Priester NN Armani wird als Untertan aufgenommen (269f.)
- Forts. von 130.11-03: Die Konzessionen für die Bergwerke werden gegenüber N. Alberti bestätigt (270)
- Beim Fürkauf von Wein soll sich der Podestà von Tirano an die Grida generale halten (271)
19./30.3.
- Forts. Aufnahme der Mehren:
12) Die Einwände des ehemaligen Podestà von Tirano werden bestätigt (271f.)
- Der Churer Hausmeister erhält eine Sonderentschädigung für die Beleuchtung (272)
- Gutachten der Verordneten zum Neudruck des Mailänder Kapitulats (273–277), das genehmigt wird
- Ein Auszug der langwierigen Rechtfertigungen von F. S. Giucciardi soll ausgeschrieben werden (278ff.); ebenso das "parere" der Delegierten (292ff.). Der anwesende "cavalier" und sein Gefolge werden indessen inhaftiert, bis alle Mehren retourniert worden sind. (296f.) Hierfür erhalten die Behörden der Stadt Chur Anweisungen (297f.)
- Nach weiteren Beratungen über das "parere" wird dieses zuhanden der Gerichtsgemeinden verabschiedet (298f.)
- Juristische Anleitungen zuhanden des Landeshauptmanns und des Podestà von Tirano betreffend "praevention memorialiter" (299ff.)
- Forts. von 130.11-03: Der regierende Vicari orientiert über den Prozess gegen Clemente Gritti. (302ff.) Dabei werden 260 fl. an die Kosten beigesteuert, während der Rest von der Gemeinde Tirano getragen werden soll (305f.)
- Memorial des Erzpriesters von Mazzo. (306f.) Dazu soll der Podestà von Tirano das übliche "Placet" erteilen (309f.)
- Wiedererwägungsgesuch im Rekurs der Nachbarschaften Sondalo, Grosio, Grosotto usw. wird nicht bewilligt. (310f.) Stattdessen soll der Podestà das Dekret zugunsten seines Vorgängers G. F. Nisoli umsetzen (312f.) [fortgesetzt in 131.11-05]
- Der Nachbarschaft Fürstenau sollen Annatengelder wegen der Wasserschäden ausbezahlt werden (313)
- Trotz dem verweigerten Rekurs können die Nachbarschaften Sondalo, Grosio, Grosotto usw. ein Memorial mitsenden (313f.)
- Forts. von 130.11-04: Da Martin Trepp die Anerkennung des Pachtvertrags für Laghetto noch verweigert, muss man für Abklärungen nach Mailand schreiben (314) [fortgesetzt in 132.01-01]
Beilagen:
- Schreiben an den König von Preussen (315f.)
- Instruktionen an den Commissari und an den Landeshauptmann wegen der Delegation zu den Strassenerneuerungen (316f.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/131.04-04
Bemerkungen
S. 318 leer
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/78dc6ef29cc74ef9aa212adbefd27409
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
01.04.1768
Nutzungsrechte
Gemeinfrei