Form und Inhalt
23.12.
- Wegen der Warnungen vor feindlichen Angriffen will man die Gerichtsgemeinden fragen, ob sie bereit seien, aus jedem Bund ein Fähnlein ins Veltlin zu schicken. Auch sollen sich die Gemeinden gemäss früherem Ausschreiben mit Wehr und Waffen vorbereiten (35)
- Wegen der Warnungen will man den König von Frankreich, die vier evangelisch-eidgenössischen Orte sowie Glarus und Appenzell um Hilfeleistung bitten. (35) Dies wird den Veltliner Amtleuten schriftlich mitgeteilt. Auch will man sie ermahnen, gute Wache zu halten und Lageberichte abzustatten (35f.)
- Angesichts der Kriegsgefahren wird eine ständige Residenz der Häupter in Chur verfügt (36)
- Gemeinden sollen ihre Mehren bis nächsten Dienstag, 29. Dezember, durch ihren Ratsboten – einer aus jedem Hochgericht – nach Chur senden (36)