Form und Inhalt
4./15.3.
- Beratungen zum Gutachten zum Jesuitengeschäft (938ff.), wozu man noch die Meinungen aus den Gemeinden abwarten will. Inzwischen wird eine Kopie des Gutachtens nach Sondrio geschickt
- Assistent [Tomaso] de Bassus in Tirano kann sein Begehren um Teilnahme an der Delegation an die Gerichtsgemeinden ausschreiben (940f.)
- Der Nachbarschaft Livigno wird das Dekret der Syndikatoren zu einem Wahlgeschäft bestätigt (941)
- Landammann Christian Götz von Zizers beschwert sich über einen Entscheid zugunsten der Nachbarschaft Jenaz. (942ff.) Nach Einwänden des Bundslandammans wird der Streitfall an die Behörden des Zehngerichtebunds delegiert (946) [fortgesetzt in 143.09-02]
- Forts.: Schreiben nach Bormio zum Streit zwischen den Familien Casolari und Ottini wird verabschiedet (946)
- Das Hochgericht Disentis beschwert sich über die Nicht-Betiligung des Vicari an der Delegation zu den Strassenverbesserungen. (947f.) Im Antwortschreiben wird Klärung mittels eines Ausschreibens empfohlen (950f.)
5./16.3.
- Der Beistand von Simone Venosta Visconti verwahrt sich dagegen, mit seinem Antrag [vgl. 138.04-02] die Schandsäule an den Merizzischen Häusern zu verbauen. (952f.) Es wird indes die Wahrung des Status quo befohlen
- NN Grass bedankt sich für den erteilten Professorentitel (953)
- Antwort aus Sondrio auf das Memorial von Landschreiber Wolfgang Raschèr (954ff.), wozu man Gegenmeinungen abwarten will
- Die Witwe von Alt Bundsschreiber Gregor Hosang stellt Rechnungen, die durch Verordnete geprüft werden sollen (960f.)
- Anweisungen zum Nachtragen der Dekretensammlung (961)
6./17.3.
- Eingabe der Nachbarschaft Villa [di Chiavenna] zur strittigen Pfarrerwahl. (962ff.) Hierin wehrt man sich gegen die befürchtete Errichtung eines Kapuzinerhospizes. Daher sollen Verordnete die Rechtmässigkeit der Wahl überprüfen
- Angesichts der ausbleibenden Antwort aus Holland wird nach Bern geschrieben, um den Druck zu Massnahmen im Regiment Schmid zu erhöhen (966f.)
- Der regierende Landeshauptmann rechtfertigt sich gegen die Vorwürfe von Landschreiber W. Raschèr. (967f.) Es wird der Vicari zur Kontrolle der 1770 verfügten Verwaltung der Jesuitengüter beauftragt (969ff.), darüber auch der Landeshauptmann orientiert (972f.)
- Der Erzpriester von Chiavenna soll Schwure seitens der "syndaci" verlangt haben. Dagegen soll der Commissari die geltenden Rechtsbräuche behaupten (974)
- Die Brüder Zuccola fordern Besiegelung des Testaments, was ihnen genehmigt wird (975ff.)
- Der Landeshauptmann als Vorsitzender der Delegierten zu [?] protestiert gegen die Missachtung ihrer Vorschläge. (978) Dagegen verteidigt man sich, indem ja alles ausgeschrieben werden solle (979)
- Anzeigen von Wasserschäden in Lostallo und Soazza sowie in Mesocco; ebenso aus dem Münstertal, allerdings ohne Schadenseinschätzungen (979); beiliegend die Atteste aus Mesocco (980f.) und Lostallo/Soazza (981f.). Um die finanziellen Unterstützungen sollen sich die Häupter kümmern (983)
- Protokollnote zugunsten Landammann J. Juvenal namens seiner Verwandten in der Familie Raschèr (983)
6./17.3.
- Der Commissari soll das Original des Dekrets von 1673 zum "voto assessoriale" ins Churer Archiv senden, um es in die Dekretensammlung aufzunehmen (984)
- Auch die fehlenden Akten von 1742 zu den Merizzi-Prozessen sollen die betreffenden Gemeinden nach Chur schicken (984f.)
- Die relevanten Ausschreibepunkte zum "Jesuitengeschäft" sollen die drei Häupter bestimmen (985)
- Die Rechnungen der Witwe Hosang werden gutgeheissen und sollen aus der Landeskasse bezahlt werden (986)
- Der Bundslandammann fordert gleich hohe Entschädigung aus der Landeskasse für die Ausschreibung, was auf den Grossen Kongress vertagt wird (986)
- Die Rechnungen für Bindung der Protokolle und Aktendurchsicht sollen nach kurzer Prüfung getilgt werden (987)
- Die Häupter sollen auch eigenständig die Ausschreibepunkte zum "voto assessoriale" bestimmen (987)
- Verabschiedung des Protokolls mit Markierung der Ausschreibepunkte (988)