Objekte / Dokumente
AB IV 01/109.03-03 - Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 29. August bis 12. September 1749 (06.09.1749)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 29. August bis 12. September 1749
Datum
06.09.1749
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 7: 26.8. [bzw. 6.9.]
- Auf Antrag des amtierenden Bundslandammanns zur Loskaufsurkunde für Münstertal wird nochmals auf die Streichung der religiösen Inhalte bestanden. (268f.) Zudem soll sich das "halbe" Hochgericht Münstertal um die endgültige Tilgung der Auskaufssumme sorgen (270)
- Anstatt an den im Kapitulat vorgesehenen Märkten in Gera, Domaso und Gravedona sollen die Tratten direkt an die drei Bünde verteilt werden. Hierzu sollen sich die Gerichtsgemeinden äussern. (271f.) Dieser Vorschlag wird auch dem ausgehenden Schreiben an den kaiserlichen Gesandten beigefügt (272)
- Die Bündner Offiziere in Holland beklagen sich über viele Desertationen und verlangen daher, dass die Dekrete von 1732, 1738 und 1747 dagegen erneuert werden. (273) Dies wird bewilligt und per Abschied an die Gerichtsgemeinden kommuniziert (274)
- Zudem soll General J. B. von Planta mit den schweizerischen Regimentsinhabern in Holland zusätzliche Massnahmen prüfen (275)
- Ferner befürchten die Offiziere und Unteroffiziere Nachteile bei der Aufnahme der "Gardekompagnie" von Hauptmann Friedrich Schmid von Malans und bitten um ein Empfehlungsschreiben an den Prinz-Statthalter. (276f.) Dieses wird umgehend ausgestellt
- Gemäss eingeganger Meldungen der Nachbarländer zu den Viehseuchen können die bündischen Sanitätsräte Massnahmen treffen und ihre Kollegen in Mailand und Bergamo informieren (278f.)
- Forts. von 109.02: Auf Antrag der Untersuchungskommission zu G. B. Faita sollen die mutmasslichen Komplizen verhört werden, bevor ein Gutachten erstellt werden kann (280f.)
- Der Sekretär des Bischofs von Chur richtet aus, dass die Bauarbeiten an Zollbrücke und Strasse erst nach Sicherung der Wuhren aufgenommen werden können. (282f.) Dies wird mit dringlicher Ermahnung den betreffenden Nachbarschaften mitgeteilt. (284f.) Zudem soll Bundsschreiber NN Beeli den Fortschritt der Wuhrreparaturen wöchentlich beobachten
- Die Ehefrau und die Tochter des verstorbenen Stadtrichters Daniel Massner bitten um Erneuerung des Pachtvertrags der Landeszölle und präsentieren gleich die Abschlussrechnung dazu. (286f.) Den beiden Frauen wird die weitere Gültigkeit des Vertrags zugesichert. Wegen der Rückgabe des Kapitals von 1200 fl., das die Erben von G. C. Schwarz nicht annehmen wollen, soll dieses nicht mehr verzinst werden (288f.)
- Wahl der Revisoren zu obigen Zoll- bzw. Landesrechnungen (289)
- Wahl der Revisoren der Landvogteirechnungen von Maienfeld (299f.)
- Der eidgenössische Stand Bern übersendet ein Verzeichnis von landesverwiesenen "maleficanten", denen die Einreise in die Drei Bünde verwehrt werden soll. (290) Das Gesuch wird gutgeheissen und das Verzeichnis an die Grenzgemeinden weitergeleitet (291f.)
- Lawinengeschädigte Personen in Rueras und Disentis/Mustér erhalten Anteile aus den Annaten (292f.)
- Der letztjährig verfügte Landesverweis für Carlo Nicola Curti ("detto Graziola") wird samt Vogelfrei-Erklärung bestätigt. (293f.) Da der abtretende Landeshauptmann zudem berichtet, dass sich der Verurteilte im Veltlin aufhalten solle, wird den Amtsleuten befohlen, Sturm zu läuten, sobald er irgendwo auftauche (295f.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/109.03-03
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/7d0c67152aa54a0abb31c3529b9d3ed9
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
08.09.1749
Nutzungsrechte
Gemeinfrei