Objekte / Dokumente
- Pädagogische Hochschule Graubünden (1931 - 2016)
Titel / Bezeichnung
Pädagogische Hochschule Graubünden
Datum
1931 - 2016
Verzeichnungsstufe
Bestand
Institution
Verwaltungsgeschichte / Biografische Angaben
Die Pädagogische Hochschule Graubünden ist eine Ausbildungsstätte für Lehrpersonen auf der Stufe Primarschule und Kindergarten. Sie befindet sich in den Räumen der ehemaligen Bündner Frauenschule in Chur, die 2010 um eine Mediothek und Hörsäle erweitert wurden. Als einzige öffentliche Schweizer Hochschule bietet sie Abschlüsse in den drei Kantonssprachen Deutsch, Italienisch und Rätoromanisch.
Im Juli 1995 startete das Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement (EKUD) ein aus elf Teilprojekten bestehendes Gesamtprojekt «Anpassung der Gesetzgebung im Mittelschul- und Tertiärbildungsbereich». Ein paar Monate später verabschiedete die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) die «Empfehlungen zur Lehrerbildung und zu den Pädagogischen Hochschulen» und setzte damit die gesamtschweizerische Reform der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in Gang. 1996 wurde eine Arbeitsgruppe mit Vorarbeiten für das Gesetz über die Pädagogische Fachhochschule eingesetzt. Am 27.02.1998 setzte das EKUD eine Projektorganisation "Bildungsreform 98" ein. Das Gesetz über die Pädagogische Fachhochschule Graubünden wurde am 27. September 1998 von den Stimmbürgern mit grosser Mehrheit gutgeheissen [BR 427.200]. Danach setzte das EKUD eine Projektleitung für den Aufbau der Pädagogischen Fachhochschule (PFH) ein und bewilligte die entsprechenden personellen Ressourcen. In der Projektleitung befanden sich u.a. Andrea Jecklin, Direktor des Bündner Lehrerseminars und designierter Rektor der PFH, und Peter Voellmy, Schulleiter der Seminarabteilungen der Bündner Frauenschule.
Die Evangelische Mittelschule Schiers, die ebenfalls an der Lehrerinnen- und Lehrerbildung beteiligt war, schloss 1998 eine Rahmenvereinbarung mit dem Kanton und wurde Standort des Vorbereitungskurses für Quereinsteigende.
Am 26.2.2002 genehmigte die Regierung die Rahmenstundenpläne für die Grundausbildungen und am 23.4.2002 den Lehrplan und verabschiedete die "Verordnung über den Vorbereitungskurs für die Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Fachhochschule".
Der Start zu den neuen Ausbildungen wurde auf das Studienjahr 2003/04 festgelegt. Am 20. Oktober 2003 nahm die Pädagogische Fachhochschule Graubünden den Lehrbetrieb auf, entstanden aus dem Zusammenschluss des Bündner Lehrerseminars, den Seminarabteilungen der Bündner Frauenschule und des Seminars der EMS Schiers.
Am 18.05.2004 erliess die Regierung die Verordnung über die Grundausbildung an der PFH [BR 427.240] und am 8.12.2004 erliess der Grosse Rat das Gesetz über die Pädagogische Hochschule. Mit diesem Gesetz wurde die Pädagogische Fachhochschule (PFH) als Pädagogische Hochschule Graubünden (PHGR) zur selbständigen Anstalt kantonalen öffentlichen Rechts [BR 427.200; in Kraft seit 1.1.2006]. Die Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule erliess die Regierung am 20.12.2005 [BR 427.205]. Im Jahr 2007 erfolgte die Anerkennung der PHGR durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (RR GR 2008, S. 127). Am 24.10.2012 wurde das Gesetz über Hochschulen und Forschung (GHF) verabschiedet [BR 427.200; in Kraft seit 01.08.2014].
Literatur:
Jecklin, Andrea: Die Schaffung der Pädagogischen Hochschule Graubünden im Prozess der Transformation und Neugründung, in: Bündner Jahrbuch 56 (2014), S. 67-78.
Jahresberichte der Pädagogische Hochschule Graubünden, seit 2006.
Anzahl / Umfang
2.73 Laufmeter
Form und Inhalt
Der Bestand umfasst einen Zugang:
- C56 Pädagogische Hochschule Graubünden: Unterlagen aus dem gesamten Geschäftsbereich 1931-2016
Kategorie
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/7e760c66a8e14cf3b2a26ca5176862a0
Benutzbarkeit
TeilweiseGesuchspflichtig
Zugangsbestimmungen
Im Bestand vergebene Schutzfristen: 0 Jahre (Frei zugänglich), 30 Jahre (Ordentliche Schutzfrist), 80 Jahre (Besonders schützenswerte Personendaten)
Schutzfrist
30 Jahre (Ordentliche Schutzfrist gem. GAA)
Schutzfrist Ende
02.01.2094
Nutzungsrechte
Gemeinfrei