- Grundbuchinspektorat und Handelsregister (1886 - 2008)
Title / Designation
Grundbuchinspektorat und Handelsregister
Date
1886 - 2008
Level of description
Institution
Administrative / biographical history
Grundbuchinspektorat
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welches die dinglichen Rechte (Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte) an Grundstücken eingetragen werden.
Die im 17. Jahrhundert einsetzende öffentliche Protokollierung der die Liegenschaften betreffenden Rechtsgeschäfte führte zur Einführung öffentlicher Register (Grundbuchverwaltung). Von vereinzelten Bestimmungen des Bündnerischen Statutarrechts abgesehen, wurde in Graubünden die Einführung von Kauf- und Pfandprotokollen erstmals mit einem Gesetz vom 23.11.1837 vorgeschrieben, das am 1.1.1839 in Kraft trat (Gesetzeserlass zur Grundbuchführung). Darauf folgten ein Gesetz über die Pfandrechte vom 25.03.1848, das bündnerische Civilgesetzbuch von 1862 und eine Verordnung des Kleinen Rates vom 17. Juni 1887 über die Pfandprotokolle [vgl. Mangold, R.: Entwicklung des Grundbuchwesens in Graubünden, in: Aktuelle Beiträge zum bündnerischen Recht. Festschrift des bündnerischen Anwaltsverbandes zum 80. Geburtstag Peter Livers, Kristallreihe 16/17 (1982), S. 63].
Seit 1880 wurden in einzelnen Gemeinden Kataster- oder Liegenschaftsverzeichnisse angelegt. Am 30. Mai 1890 erliess der Grosse Rat eine Verordnung über die Unterstützung der Katasteraufnahmen in den Gemeinden [ebd., S. 64]. Mit dem Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1. Januar 1912 wurde für das gesamte Gebiet der Schweiz die Einführung des eidgenössischen Grundbuches beschlossen. Das eidgenössische Grundbuch konnte jedoch nur dort angelegt werden, wo die amtliche Vermessung des Bodens bereits durchgeführt worden war. Dies war wiederum Aufgabe der Kantone bzw. der Gemeinden, die mit der Vermessung ihres Gebiets beauftragt waren. In Graubünden wurden die kantonalen Ausführungsbestimmungen zur Eidgenössischen Grundbuchverordnung am 25. Mai 1912 durch den Grossen Rat erlassen. Es entstanden Grundbuchkreise, die sich grundsätzlich mit den Gemeinden deckten. Die erste durch den Kleinen Rat genehmigte Grundbuchanlage war 1927 die der Stadt Chur. Ihr folgten zunächst diejenigen der grösseren Gemeinden Davos, Pontresina und St. Moritz [ebd., S. 65-66].
Durch Beschluss des Kleinen Rates vom 18. April 1935 wurde ein kantonales Grundbuchinspektorat geschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt war ein Grundbuchinspektor für die juristische Abteilung des kantonalen Grundbuchwesens zuständig gewesen [vgl. Bericht des Kleines Rates des Kantons Graubünden, 1935, S. 259]. Das Vermessungs- und Grundbuchwesen war in Graubünden vom Anfang des 20. Jahrhunderts bis 1945 beim Bau- und Forstdepartement im Vermessungsbureau bzw. Vermessungsamt angesiedelt. Durch den Kleinratsbeschluss vom 27. Februar 1948 wurde das Grundbuchinspektorat vom Baudepartement abgetrennt, dem Departement des Innern und der Volkswirtschaft zugeteilt und dem Meliorations- und Vermessungsamt angegliedert [vgl. Landesbericht 1948]. Von den 1960er Jahren bis 2005 war das Grundbuchinspektorat eine eigene Abteilung innerhalb des Departements. Seit 2006 sind Grundbuchinspektorat und Handelsregister zusammengelegt worden. Seit 2007 bilden sie eine Dienststelle des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS).
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches, staatlich geführtes Verzeichnis der nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe (Einzelfirma, Gesellschaften, Körperschaften) mit Angabe ihrer Rechtsform, Zeichnungsberechtigung und Haftungsverhältnisse. Befreit von der Eintragung sind insbesondere die freien Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Ingenieure, Architekten, Rechtsanwälte) und die meisten landwirtschaftlichen Betriebe sowie Firmen, deren jährliches Roheinkommen unter Fr. 100`000 (seit 1971, vorher 25`000) liegt [vgl. Eidgenössische Handelsregisterverordnung (HRegV) vom 17.10.2007, SR 221.411, Art. 36].
Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, Zweck, Organe, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers.
Die Geschichte des Handelsregisters reicht bis ins Mittelalter zurück und seine Entstehung ist mit der Geschichte des Handelsrechts verknüpft. Rechtsbeziehungen wurden von den Städten wie auch von den Handelsgesellschaften geregelt. Bis ins 18. Jh. beherrschten Handwerker und Gewerbetreibende den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Raum. In Chur dominierte die Zünfte bis 1840 das politische und wirtschaftliche Leben. Erst mit der Einführung des Obligationenrechts im Jahre 1883 trat die moderne Praxis der Handelsregistrierung in Kraft.
Das Handelsregister befand sich bis 1932 beim Kantonsgericht, seit 1933 gehörte es als eigenständiges Amt zum Justiz- und Polizeidepartement als Handelsregisteramt, seit 1985 als Handels- und Güterrechtsregisteramt, wobei das Güterrechtsregister per Ende 1987 geschlossen wurde. Seit 1987 befindet sich das Handelsregisteramt beim Departement des Innern und der Volkswirtschaft. Seit 2006 sind Grundbuchinspektorat und Handelsregister zusammengelegt worden. Seit 2007 sind das Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA) eine Dienststelle des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS).
Number / Size
6.86 Laufmeter
Scope and content
Der Bestand umfasst einen Zugang:
- C50 Handelsregister: Belegakten gelöschter Firmen 1886-2008
Category
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Handelsregister
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/7eb9b88f0a9944bc97d4981f7f9e3226
Usability
TeilweiseGesuchspflichtig
Period of retention
30 Jahre (Ordentliche Schutzfrist gem. GAA)
Expiry of the period of retention
02.01.2039
Rights of use
Gemeinfrei