Form und Inhalt
Enthält: Die dritte Gesetzessammlung des Kantons Graubünden ist wie die zweite thematisch-systematisch angelegt. Wiederum sollte das geltende Recht publiziert werden. In recht rascher Folge erschienen von 1837 bis 1841 vier Bände, die alle Bereiche der Gesetzgebung abdeckten und die Gesetzessammlung Nr. 2 ausser Kraft setzten. Der erste Band enthält ausschliesslich eidgenössisches Recht. In den Jahren 1842 und 1846 erschienen zwei Ergänzungsbände (bzw. «Supplementhefte»), die in der Systematik der Bände 1-4 neuere Erlasse zu den darin behandelten Materien enthielten.
Alle Bände enthalten ein Inhaltsverzeichnis, die meisten auch ein alphabetisches Sachregister.