Form und Inhalt
9.10.
- Gemäss Aufnahme der Mehren zum "abscheidtlin" zum Marnia-Handel sollen die unparteiischen Rechtsprecher erwählt werden (689f.)
- Angesichts verwandtschaftlicher Befangenheiten treten verschiedene Mitglieder der Familie von Planta in den Ausstand (691)
- Der Bundsschreiber soll die offizielle Klassifikation vornehmen (692)
10.10.
- Nach Berücksichtigung verspätet eingetroffener Mehren resultiert, dass der Gotteshausbund alleine über die Streitigkeiten von Johannes Marnia gegen die unterengadinischen Nachbarschaften urteilen soll (693ff.)
- Nach Klärung der Ausstandsregeln – u. a. auch bezüglich des Bundspräsidenten – werden die Verhandlungen verschoben (696f.)
13.10.
- Es erscheint ein neuer Ratsbote aus Fürstenau, der den Vertreter der Familie von Planta ersetzen soll, und präsentiert seine Instruktionen (698ff.)
- Eingegangenes Schreiben der Nachbarschaften Sent, Ramosch und Tschlin. (702ff.) Dieses soll für die Verfassung der Instruktionen berücksichtigt werden
14.10.
- Nach letzten Abklärungen werden neun unparteiische Rechtsprecher bestimmt. (705ff.) Für diese soll der Bundsschreiber klare Instruktionen anfertigen (709)
15.10.
- Die Instruktionen dürfen die Kriminalrechte von Unter Montfallun nicht tangieren. Als Gerichtstag wird der 29. Oktober [a. St.], als Ort die Brücke bei Chamues-ch bestimmt (712)
16.10.
- Aus Altersgründen muss einer der neun Rechtsprecher ersetzt werden (712f.)
- Während der Prüfung der Instruktionen trifft ein neues Schreiben von J. Marnia ein. (713ff.) Am Nachmittag können die Instruktionen verabschiedet werden (718)
- Nachträglich könnte ein Artikel zur Restitution der Güter von J. Marnia in die Instruktionen beigefügt werden. (719) Dabei will man sich jedoch auf die Versprechungen der Nachbarn von Scuol verlassen (720f.)
- Vereidigung der Rechtsprecher und Fixierung ihrer Taggelder (722)
- Der (befangene) Bundspräsident verwahrt sich gegen Kostenfolgen (723)
- Saläre (724f.)