Form und Inhalt
7.1.
- Die zwei Bünde beschliessen, wegen des Einsitzrechts von Johann von Planta, Herr von Rhäzüns, die Gerichtsgemeinden zu befragen, da einst entschieden wurde, dass niemand einsitzen dürfe, der fremden Fürsten oder Herren eidlich verbunden sei (225)
- Die zwei Bünde wollen die Ratsboten aus Misox nicht einsitzen lassen, da sie sich allen Geboten der Drei Bünde widersetzen (225)
Beilage:
- Liste der zu verteilenden Ämter in den Untertanengebieten (226)
8.1.
- Weil sich der Obere Bund über mehrere Punkte beim Zehngerichtebund beklagt hat, erlässt dieser gemeinsam mit dem Gotteshausbund folgende Antworten:
1) Oberer Bund soll keine Jesuiten-Schule in Roveredo dulden
2) Forts. von 006.21-02: Den zwei Boten von Misox soll der Einsitz verwehrt sein; betreffend Anzahl Boten des Gotteshausbunds wird an die Gerichtsgemeinden geschrieben
3) Amtszuteilung der Landvogtei Maienfeld nach Hochgerichten (228)
- Grida wegen Schmähschrift gegen Landrichter Sebastian von Castelberg und Landrichter Gallus von Mont mit Belohnung für Nennung der Urheber (229)