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AB IV 01/147.02-01 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 2.–16. März 1780 (02.03.1780 - 07.03.1780)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 2.–16. März 1780
Datum
02.03.1780 - 07.03.1780
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch , Italienisch , Latein
Form und Inhalt
20.2./2.3.
- Liste der anwesenden Häupter und Ratsboten (23)
- Nach Verlesung der Mehren werden die drei Bundsschreiber zu den Klassifizierungen beauftragt (23f.)
- Der Podestà von Morbegno will den Kaplan von Grosio wegen eines Totschlags verhören, was der Bischof von Como verweigern würde. (24f.; beiliegend Kopie des Schreibens nach Como 26ff. u. die negative Antwort 28f.) Zwecks juristischer Abklärungen zur geistlichen Immunität wird nach Zürich geschrieben und interim der Podestà orientiert (31ff.)
- Eingang der Antwort von Uri, Schwyz und Unterwalden wegen der letztjährigen Pass- und Viehhandelssperren. (33ff.) Die Verhandlungen darüber werden vertagt
21.2./3.3.
- Wahl einer Kommission, die obige eidgenössische Rechtfertigung untersuchen soll (39)
- Beratungen über zusätzliche Massnahmen gegen das "Gesindel". (40ff.) Dazu wird ein eingegangener Bericht aus Maienfeld zu den Vorgängen an der Grenze zu Pfäfers konsultiert; ebenso ein Bericht aus Poschiavo zu den Harschieren. (43f.) Für genauere Untersuchungen werden Verordnete erwählt (44)
- Eingang der päpstlichen Neujahrsglückwünsche (45f. mit Begleitbrief von C. F. Luvini 46f.), während der Kardinalssekretär inzwischen verstorben sein soll
- Die Protokolleinträge für die Dekretenbücher sollen überprüft werden (48)
22.2./4.3.
- Vertreter der Stadt Chur melden, dass ein Betrüger durch die Harschiere aufgegriffen worden sei. (48f.) Dieser soll durch die bündischen Tribunalrichter verurteilt werden
- Forts. von 146.11: Die Agenten von Samnaun beschweren sich über die parteiische Sentenz. (49f.) Dagegen rechtfertigen sich die Verantwortlichen von Ramosch. (51f.) Die Beschwerdeführer beharren darauf, dass religiöse Vorurteile vorliegen würden und fordern ein analoges Schiedsverfahren wie gegenüber Poschiavo. (53) Die Verhandlungen werden vertagt
- Obiger Betrüger soll durch die städtischen Behörden gefangen gehalten werden (54f.)
24.2./6.3.
- Forts.: Diskussionen über die Beschwerden aus Samnaun, bis sich die katholischen Ratsboten zu Sondersitzungen zurückziehen (55ff.)
- Ein Dieb aus dem Montafon soll verhaftet und ans bündische Tribunal ausgeliefert werden; der bereits gefangene Betrüger soll durch die Tribunalrichter verhört werden (59)
- Meldung des Podestà von Morbegno wegen der Auslieferung eines Delinquenten und wegen des zu verhörenden Geistlichen. (60ff. mit Beilagen) Für Unterstützung des erstgenannten Geschäfts wird Graf K. J. von Firmian gedankt (68f. mit Begleitbrief 69f.), während zweites aufgeschoben wird
25.2./7.3.
- Analog wie 1760 werden für die Tribunalrichter "Patente" aufgesetzt (70ff.)
- Uri, Schwyz und Unterwalden beklagen sich über Grenzverletzungen durch die Hochgerichtsgenossen in der Mesolcina. (72ff.) Die Klage wird ins Misox weitergeleitet mit Warnung vor weiteren gewalttätigen Übergriffen. (76ff.) Den drei eidgenössischen Orten wird interim geantwortet (78ff.)
- Wegen des zu verhörenden Geistlichen in Morbegno soll die Antwort aus Zürich zur diesbezüglichen Praxis in den eidgenössischen Landvogteien abgewartet werden (80f.)
- Der Bundspräsident orientiert, dass zwei Annatengelder bereitstehen würden und dass Oberzunftmeister NN von Tscharner weitere Archivdokumente einsehen möchte (81f.)
- Der Commissari übersendet Untersuchungs- und Prozessakten gegen den Zöllner von Gera. (82f. bzw. 83ff.) Es wird ihm dafür gedankt, während bündische Verordnete ein Gutachten darüber ausarbeiten sollen (123ff.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/147.02-01
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/892de330e32d4b78abc1df657ab03731
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
09.03.1780
Nutzungsrechte
Gemeinfrei