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AB IV 01/002.10 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 13.–20. Juni 1573 (13.06.1573 - 20.06.1573)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 13.–20. Juni 1573
Datum
13.06.1573 - 20.06.1573
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
13.6.
- Ein Ehepaar im Unterengadin, das zu Bett und Tisch geschieden wurde, wird vollständig geschieden, ohne Erlaubnis zur Wiederverheiratung (57)
14.6.
- Fort. von [002.09: Die Streitigkeiten zwischen Zuoz und den übrigen Nachbarschaften des Oberengadins wegen der Ehegerichtsbarkeit werden an ein Schiedsgericht überwiesen (57) [fortgesetzt in 002.12]
- Die Streitigkeiten zwischen den Nachbarn von Latsch und Bergün sollen gerichtlich fortgeführt werden (57)
- Nach Beschwerden der Bürgerschaft von Chur wird beschlossen, dass der Bischof und seine Amtsleute sich betreffend Forderungen in der Stadt verantworten lassen sollen (57)
- Auf den Antrag von "Jo. Santhoni" kann nicht eingegangen werden (57)
19.6.
- Die Versicherung der Bürgschaft von Kaspar von Salis zuhanden seines Vetters, Erzpriester Bartholomäus von Salis, wird ausgeschrieben (58)
- Dr. NN Ruinelli fordert namens seines Vetters [oder Vaters?] eine "Verehrung" seitens der Stadt Chur, welche ihm erneut abgeschlagen wird (58)
- Neuerliche Rechtsöffnung und Bestimmung des Gerichtsstands im Streit zwischen Hauptmann Regett von Planta und Hans Jakob von Capol (58) [fortgesetzt in 002.11]
- Weisungen zum Streit zwischen Andrea von Planta und Domenig Paganin(o) (58)
20.6.
- Forts. von 002.08: Die Beratungen zu den Einsitzstreitigkeiten zwischen Ramosch und Avers und Stalla werden auf den nächsten Bundstag verschoben (59) [fortgesetzt in 002.14]
- Im Schuldenstreit zwischen Dionys von Stampa und dem Bischof von Chur soll letzterer bis auf Martinstag Antwort geben (59)
- Kaspar della Porta kann wegen des Weinzins in Tomils die Appellation ergreifen (59)
- Forts.: Regett von Planta beschwert sich über die obige Ordination wegen parteiischen Gerichts (59)
- Appellationserlaubnis für NN Schanoya (?) (59)
- Forts. von 002.01: Wegen des Streits um das Jahrgeld soll dieses vorerst beim Hauptmann von Fürstenburg deponiert werden. Welche Partei die rechtmässigen Ansprüche durchsetzen kann, soll es erhalten. Da Balthasar von Planta ebenfalls Ansprüche darum stellt, soll ihm dies der Bischof bezahlen (59) [fortgesetzt in 002.11]
- Bergün und andere Gemeinden, die mit ihren Fähnlein ins Bergell gezogen sind, fordern Strafgelder ein (60)
- Unter Vorbehalten wird neue Rechtsöffnung im Streit zwischen Jeronimus Karli und Ehefrau zum einen und Luzi "Dack" und Peter Sprecher zum anderen erteilt (60)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/002.10
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/895d41240c8b41b29f81077d0ced0d03
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
22.06.1573
Nutzungsrechte
Gemeinfrei