Scope and content
8.1.
- Von keinem Hochgericht dürfen mehr als zwei Boten einsitzen, ausgenommen von dieser Regel ist die Stadt Chur (43)
- Im Streit zwischen den Boten des Unterengadins lässt man Peter "Räß" [Raschér?] einsitzen; aus dem Hochgericht Remüs-Stalla-Avers dürfen drei Boten einsitzen (43)
- Als Ratsboten der Vier Dörfer lässt man Landammann NN Hartmann von Igis und Ammann Michael Biet von Zizers einsitzen (43)
- Forts. von 005.05: Das gerichtsgemeindliche Mehr betr. Anzahl Boten hat ergeben, dass der Obere Bund gleich viele Boten wie der Gotteshausbund schicken soll, ansonsten werde man "der rëchten beruffen". Es werden also aus den vier ersten Gerichten noch vier Boten hinzugezogen. Der Obere Bund soll über diese Mehren informiert werden mit der Aufforderung, gleich viele Boten wie der Gotteshausbund zu schicken. Falls er sich weigere, werde der Gotteshausbund einfach mehr Boten, also gleich viele wie der Obere Bund, schicken. Der Obere Bund antwortet, dies auf die Gerichtsgemeinden auszuschreiben (44)
- Forts. von 005.05: Die Nachbarschaften Stierva und Mutten streiten noch immer mit Obervaz, da ersteren noch nie Ämter im Veltlin zugesprochen worden sind (44) [fortgesetzt in 005.08-02]
9.1.
- Künftig soll durch die Ratsboten des Gotteshausbunds ein Prokurator für die Jahresrechnung bestellt werden, wie dies in den anderen zwei Bünden auch der Fall ist (45)
- Im Streit zwischen verschiedenen Personen im Bergell und Bivio (Stalla) werden die Parteien vor den Ammann von Zuoz und das Gericht Oberengadin gewiesen (45)