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1799 April 13., Chur PLR an Xaintrailles Betr. der Massnahmen gegenüber den Entflohenen (vgl.Nr.494): da die meisten sich ins Tirol abgesetzt haben und z.Zt. keine direkte Verbindung dorthin besteht, wird eine Frist von drei Wochen vorgeschlagen. Hingegen ist der Sequester sofort zu verhängen, damit nichts in Sicherheit gebracht werden kann. Betr. Fürstbischof Buol kommt nur Konfiskation des Privateigentums in Frage. Betr. Wiederaufnahme des Postverkehrs mit Italien.

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