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AB IV 01/089.10-04 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 17. Februar bis 8. März 1724 (06.03.1724 - 08.03.1724)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 17. Februar bis 8. März 1724
Datum
06.03.1724 - 08.03.1724
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
24.2./6.3.
- An Landesrichter Johann Ludwig von Castelberg wird ausstehendes Salär bezahlt (488f.)
- Forderungen betreffend Verbot der spanischen Dienste sowie Restanzen für das Regiment Albertini will man demnächst dem kaiserlichen Gesandten übermitteln (489)
- Entschädigung für Waagmeister Gregor Hosang (490)
- Almosenvergabe ("steür") (490)
- Das Urteil gegen die Mörder von Tirano wird bestätigt (490f.)
- Weisung an die Delegierten, verordnet am letzten Bundstag, wegen der Gemeindeschulden Sondrios (491) [fortgesetzt in 089.15-02]
- Alt Landvogt Johann Ulrich von Blumenthal wird entschädigt (492)
- Das Begehren von Präfektrichter NN Fries wird gutgeheissen (492f.)
- Die Streitigkeiten zwischen Hauptmann Travers und Bundsschreiber Cleric werden auf nächsten Bundstag verschoben (493f.)
- Forts. von 089.06-04: Alt Podestà J. Perini, im Streit zwischen Paul Paravicini und der Familie Lazzarini "loco dominorum" delegiert, hatte bisher noch keine Zeit, seine Reise anzutreten. Man verlängert daher die Frist bis zum nächsten Bundstag (494f.)
- Mehrenklassifikation über das Reisflössen: Die Gerichtsgemeinden müssen nochmals um ihre Mehren gebeten werden (495f.)
- Auf den Brief des Bischofs von Como wegen der Feiertage antwortet man, dass man sich an die alten Ordnungen und Bräuche halten werde (496f.)
- Landammann Fabrizio Quartirone wird wegen ausstehender Forderungen an den Bundstag gewiesen (497)
- Zulassung dreier Einzelpersonen aus dem Veltlin zum Notariat, sofern sie die üblichen Atteste von den "consoli di justitia" einsenden (497f.)
- Weisung ins Engadin wegen des Zolls auf Branntwein (498)
25.2./7.3.
- Landrichter J. L. von Castelberg darf wegen Forderungen an die geistlichen Söhne von Graf Simone Paravicini deren Vermögen angreifen (498f.)
- Forts. von 089.06-05: Landrichter J. L. von Castelberg, gemäss bundstäglichem Befehl zur Grenzkonferenz mit Oberst NN Püntiner nach Uri verordnet, berichtet, wie letzterer endlich versprochen hat, das Vanettische Urteil einhalten zu wollen. Man will am nächsten Bundstag ausführlicher darüber beraten (499ff.)
- Eingang eines Antwortschreibens des kaiserlichen Gesandten. Dazu will man die Gerichtsgemeinden um ihre Mehren bitten (501f.)
- Der Bundstag 1722 hat Brigadier J. U. Albertini "loco dominorum" zur Prüfung der Privilegien betreffend Weiderechte im Veltlin verordnet, worüber dieser Bericht erstattet hat. Die hierüber ergangenen Beschlüsse des letzten Bundstags wurden von den Gerichtsgemeinden bestätigt, weshalb man diese hiermit bekräftigt (502f.)
- Nachtrag zur letzten Syndikaturrechnung (503f.)
- Ansuchen von Präfektrichter Florian Fries gegen seine Schwager, die Brüder von Salis-Samedan, wird gutgeheissen (504) [fortgesetzt in 089.15-04]
- Dem Premierminister und Herzog Louis IV. Henri de Bourbon wird zu seiner Amtsübernahme gratuliert und sich gleichzeitig für die in Frankreich stehenden Offizieren empfohlen (505)
- Empfehlungsschreiben für die in französischen Diensten stehenden Offiziere an Duc du Maine (505)
- Landrichter J. L. von Castelberg wird für seine Konferenz mit NN Püntiner in Uri entlöhnt (506)
- Johannes Zellweger erhält die Erlaubnis zur Anfertigung eines Schildes mit dem Wappen der Drei Bünde (506f.)
- Bezahlung zweier Deputationen, verordnet zur Prüfung der Prozessakten gegen S. Negri sowie zur Abnahme der Rechnungen von Landammann NN Meng, Vermögensverwalter des Collegiums Philosophicum (507)
- Saläre (507)
26.2./8.3.
- Bestätigung des ganzen Protokolls sowie des "absatzes", der ausgeschrieben werden soll (508)
- Die Beschwerden der Landschaft Davos will man dem kaiserlichen Gesandten übermitteln (508f.)
- Ermahnung an die Obrigkeit von Puschlav, zur Erhaltung des Bannwalds die notwendigen Massnahmen zu ergreifen (509f.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/089.10-04
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/91023aa4246d4da2a4d3d68e7a43ca5e
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
10.03.1724
Nutzungsrechte
Gemeinfrei