Form und Inhalt
- Der Bericht der Gesandten nach Mailand bezüglich des gefangenen Prädikanten wird zuhanden der Gerichtsgemeinden ausgeschrieben. Die Mönche in Morbegno, Chiavenna und Piuro sollen Bürgschaften leisten, können sich dafür danach an den Bunds- oder Beitag wenden. Laut Zusatz wird auf die Missetäter ein Kopfgeld ausgesetzt (82)
- Der Commissari soll den gefangenen Mönch gegen Leistung einer Kaution freilassen. Der Podestà von Morbegno soll das Verhalten der dortigen Mönche genau beobachten (82) [fortgesetzt in 001.10]
- Forts. von 001.01-02: Verordnete sollen mit dem französischen Ambassador über Entschädigungen für die Brücke in Haldenstein diskutieren (82) [fortgesetzt in 001.12-01]