AB IV 01/034.42-01 - Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 11.–25. Juli 1667 (11.07.1667 - 13.07.1667) AB IV 01/034.42-01



Objekte / Dokumente

AB IV 01/034.42-01 - Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 11.–25. Juli 1667 (11.07.1667 - 13.07.1667)

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Titel / Bezeichnung

Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 11.–25. Juli 1667

Datum

11.07.1667 - 13.07.1667

Bemerkung zur Datierung

Kalender: wohl alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

Tag 1: 11.7. - Anrufung Gottes und Begrüssung (468) - Verifizierung der Instruktionen der Ratsboten (469) Tag 2: 12.7. - Gratulation an und Deputation zu Alfonso Casati zur Ernennung als Ambassador (469) - Festsetzung der Geldtaxen, wobei die Bluzger in den "welschen" Vogteien für ungültig erklärt werden (469f.) - Rechnungsablage der Syndikatoren, wobei Brutto-Einnahmen von 9060 fl. resultieren (470ff.) Tag 3: 13.7. - Kontrolle der Abrechnungen mit den Syndikatoren, wobei drei Mal 3288 fl. zur Auszahlung gelangen (473) - Beschwerden des Talrats von Valchiavenna (474f.), wozu folgende Verordnungen erlassen werden: 1) Alle Untertanen sollen wie vor 1620 steuerpflichtig sein, Bündner bezahlen nur für nach 1639 erworbene Güter (476f.) 2) Die Reduktion der Zinsen auf 5% kann nicht gewährt werden 3) Es gelten die gleichen Geldtaxen in den Drei Bünden und Untertanengebieten (477) 4) Der Weinhandel untereinander soll nur einmal verzollt werden 5) Die Amtsleute sollen die Prozesse innerhalb von vier Monaten durchführen; ebenso die Konsule (477f.) 6) Kapitalverschreibungen vor 1639 gelten als "moneta curta", nach 1639 als "moneta longa" (478) 7) Das Waffentragen unter Röcken wird unter Busse verboten (479) 8) Das zeitliche Jagdverbot von März bis Juni wird bewilligt - Das zeitlich eingeschränkte Jagdverbot wird auf die drei Bünde ausgeweitet, wobei die Gerichtsgemeinden die Missetäter verfolgen müssen (479f.) - Die veltlinischen Amtsleute sollen die Schuld- und Steuerzahlungen der Gemeinden kontrollieren (480) - Giovanni Pietro Paravicini fordert Erneuerung der Steuerbefreiung, da er 12 Kinder habe (480ff.) Nach kontroversen Beratungen werden nur ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme aller Kinder die Privilegien erteilt - Forderungen der Erben von Conradin von Planta gegen die Gemeinde Tirano, welche die Schuldbriefe an Bianzone weitergegeben hat. (484ff.) Zur Schlichtung werden bündische Schiedsrichter bestimmt. Sie sollen auch wegen eines möglichen Rechnungsfehlers schauen. Am 23. Juli wird die Beschlagnahme aufgehoben und die Schiedsrichter zur Ausarbeitung eines Vergleichs aufgefordert - Eidgenössische Klagen zu den Viehzöllen in Reichenau für die Untertanen im Sarganserland. (488f.) In der Beantwortung werden die Zollerhöhungen durch die Umgehungen über den Kunkelspass gerechtfertigt - Die Gemeinde Bormio soll mit 1000 Kronen gebüsst werden, weil sie die Passübergänge während der Pest nicht geschlossen hat. (490f.) Nach den Ausführungen der Verantwortlichen wird diese Busse jedoch annulliert - Aufenthaltsverbot für zwei Landesverwiesene ("banditen") im Veltlin (491f.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/034.42-01

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/92bf3b4f062d477d8488d094103e6af0

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

15.07.1667

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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