AB IV 01/001.19-02 - Beitag der Drei Bünde in Chur vom 18.–23. November 1569 (23.11.1569)
Titel / Bezeichnung
Beitag der Drei Bünde in Chur vom 18.–23. November 1569
Datum
23.11.1569
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
- Der Prokurator von Tirano übergibt am 23.11.1569 die Geschäftsgewalt im Streit mit Puschlav an Hauptmann Konrad von Planta und Gallus von Mont (120)
- Zitationserlaubnis für den Podestà von Piuro (121)
- Im Streit zwischen Giovanni Gaudenz/Godenzi und NN Vertemate wird der vorgängige Schiedsspruch bestätigt und damit der Entscheid der (Rechnungs-)Kommissäre annulliert (121)
- Die Konsule von Chiavenna sollen den Commissari bei der Kontrolle der Kornausfuhrverbote unterstützen (121)
- Forts. von 001.14: Die Unkostenfolgen im Streit zwischen "pfaff" Gervasio NN und der Gemeinde Bormio sollen Verordnete regeln (121) [fortgesetzt in 003.02]
- Zitationserlaubnis für Antonio Negro/Negri von Tirano (121)
- Die Kornausfuhrverbote gelten gegenüber der Grafschaft Tirol nicht, da die Erbeinung mit Österreich "feilen Kauf" statuiert (121)
- Ein Abgeordneter von Bergamo darf 50 Saum Korn einkaufen und ausführen. Gleichfalls kann ein Abgeordneter von Valcamonica 200 "brenta" Wein ausführen (122)
- Der Landvogt von Maienfeld soll betreffend Evangelista Zanini noch auf eine Zusage warten (122) [fortgesetzt in 001.22-01]
- Die Verbote zum Fürkauf von Wein im Veltlin werden erneuert (122)
- Samuel Gantner darf Personen, die den Zoll an der Tardisbrücke willentlich verwehren, bestrafen (122)
- Die eidgenössischen Schiffsleute rechtfertigen die erhöhten Frachttarife (122)
- Eidgenössische Gesandte melden, dass die Streitigkeiten wegen der Bischofswahl erledigt seien. Als Dank für ihre Bemühungen bestehen sie mitunter auf freien Kornhandel (122)
- Forts. von 001.12-01: Der Senat von Mailand setzt sich für die Forderungen der Familie Bossi und von H. Nasal zur Herrschaft Haldenstein ein. Hierzu erhält der mitbeteiligte französische Ambassador einen Aufschub (123) [fortgesetzt in 001.22-01]
- Verordnung des Gotteshausbunds zum Zoll in Tinizong, wo Gabriel Buwett von Sils Pferde gepfändet worden sind (123)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/001.19-02
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/93d329bfe86549c68942026e285ff4ab
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
25.11.1569
Nutzungsrechte
Gemeinfrei