AB IV 01/069.01-01 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 6.–20. Februar 1710 (06.02.1710 - 08.02.1710)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 6.–20. Februar 1710
Datum
06.02.1710 - 08.02.1710
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
26.1./6.2.
- Liste der anwesenden Häupter und Ratsboten (3)
- Begrüssung durch den Bundspräsidenten (4)
- Verifizierung der Mehren und Befehl an die drei Bundsschreiber, diese zusammenzutragen (4)
27.1./7.2.
- Da die Bundsschreiber die Mehren noch nicht zusammengetragen haben, werden andere Geschäfte vorgezogen (4)
- Eingang eines Briefs des Gubernatoren von Innsbruck: Anna Dorothea von Planta-Wildenberg, verwitwete Menhardt, verlangt, dass laut Ehevertrag ihr Kind zur katholischen Erziehung ihr überlassen werde. (5f.) Wegen der grossen Bedeutung dieses Briefs will man diesen durch einen Expressboten den Gerichtsgemeinden schicken, die prompt darauf antworten sollen (7f.)
- Der eidgenössische Stand Glarus beschwert sich über Zollerhöhungen in Chur auf Wein, Vieh, Pferd und "Tischkisten". (8f.) Man berät, wie man darauf antworten will (10ff.)
28.1/8.2.
- Die Bundsschreiber präsentieren die zusammengetragenen Mehren (15)
- Aufnahme Mehren aus dem Oberen Bund (16–36), dem Gotteshausbund (37–57) und dem Zehngerichtebund (58–83), wobei folgende Beschlüsse gefasst werden:
1) Mehren über die Taxierung der französischen Taler sind teils unklar, weshalb dieser Punkt nochmals ausgeschrieben wird. Die Gerichtsgemeinden sollen den Vorschlag entweder annehmen oder verwerfen (84)
2) Die Ausschreibepunkte betreffend die Kapuziner im Misox werden bestätigt (84)
3) Verbot, ohne Erlaubnis gedruckte Libelli oder Manifeste an die Gemeinden zu schicken, wird gutgeheissen
4) Ebenso wird die Verordnung über unterschiedliche Feiertage gutgeheissen
5) Einschränkung der Schmalzausfuhr wird genehmigt
4) Die Aufnahme von Baron W. L. von Thumb und Graf Simon Paravicini als Bundsgenossen werden bewilligt. Allerdings muss letzterer fl. 3000 bezahlen. Das Geld soll auf die drei Bünde bzw. auf die Gerichtsgemeinden verteilt werden. Die Einbürgerungsurkunden sollen für beide aufgesetzt werden (84f.)
5) Giovanni Cogolo und Battista Centurio werden als Veltliner Untertanen aufgenommen. Auf ihren Wunsch will man ihnen die "Patenta" zustellen (85f.)
6) Giovanni Pecci/Pezzio wird als Agent der Drei Bünde in Mailand bestätigt, seine Instruktionen gutgeheissen (86) [fortgesetzt in 069.03]
7) Die Gerichtsgemeinden wollen kein zentrales Kornmagazin errichten (86)
8) Der Transport des Bündner Torkels ins Schloss Maienfeld wird gutgeheissen, sofern sich eine Person findet, die den Transport und den Aufbau übernimmt (86f.)
9) Die Waffen im Bergell sollen auf die einzelnen Bünde verteilt werden (87f.) [fortgesetzt in 069.04-03]
10) Verbot des Truppendurchmarsches als Repressalie gegen die seitens Schwabens gegen Bünden verhängte Kornsperre. Diesen Beschluss will man dem kaiserlichen Gesandten durch eine Deputation anzeigen, sobald er wieder in Chur ist (88f.)
11) Verordnung, dass die Veltliner Untertanen ihre Privilegien präsentieren müssen, wird angenommen (89)
12) Folgende Punkte bedürfen wegen ihrer Bedeutung eine genauere Prüfung der Mehren: Salzeinfuhr ins Veltlin, Verhandlungen über die Hospitäler in Chiavenna und Piuro sowie Weinhandel (89f.)
- Eingegangene Antwortschreiben des Abts von Pfäfers (90ff.) und des Landvogt in Sargans (93f.) auf die Beschwerde über Passsperre für Hornvieh
- Weineinlagerung ("incaperierung") in Tirano (94ff.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/069.01-01
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/9440fb363adc462994dcba0ed7a4b8fb
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
10.02.1710
Nutzungsrechte
Gemeinfrei