AB IV 01/018.04 - Bündische Verhandlungen vom 30. Oktober bis 1. Dezember 1630 (30.10.1630 - 01.12.1630)
Title / Designation
Bündische Verhandlungen vom 30. Oktober bis 1. Dezember 1630
Date
30.10.1630 - 01.12.1630
Comment on dating
Kalender: wohl alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
30.10.
- Aufforderung zu Wild- und anderen Speiselieferungen für die Hofhaltung von Graf R. von Collalto (18)
3.11.
- Proteste aus dem Misox gegen den Landvogt von Bellinzona, der Sperren in Monticello errichtet habe. (19) Daraufhin wird eine Beschwerdeschrift an die regierenden eidgenössischen Orte erlassen. Dem abwesenden Landrichter werden Kopien davon zugestellt (19)
- Landammann und Räte im Misox sollen wachsam bleiben; ebenso der Landamman von Rheinwald, der unterrichtet wird (20)
- Ausstellung eines Passierscheins ("boleta") für den Boten nach Uri (20)
- Die Verantwortlichen der Gerichtsgemeinden Obervaz und Belfort fordern diejenigen von Oberhalbstein dazu auf, Holz für den Schanzenbau in Tiefencastel zu liefern (20)
14.11.
- Eingang der eidgenössischen Antwort auf die Beschwerde wegen der Wachposten in Monticello, die umgehend per Boten an die Gerichtsgemeinden im Misox weitergeleitet wird (21)
27.11.
- Schreiben des französischen Ambassadoren, der Aufnahme von Verhandlungen empfiehlt, was höflich verdankt wird. (22) Ausserdem fragt man um aktive Beteiligung an den Friedensverhandlungen in Italien an
1.12.
- Bericht der Abgeordneten im Unterengadin, die von trotzigen Aktionen gegen die österreichischen Religionszwänge berichten. (23) Zur Klärung sollen die Häupter und Standesräte einberufen werden (24)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/018.04
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/95fcc36623a847678db81e4b2219a6f4
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
03.12.1630
Rights of use
Gemeinfrei