AB IV 01/091a.14 - Bundstag der Drei Bünde in Ilanz vom 22. November bis 18. Dezember 1726 (22.11.1726 - 18.12.1726)
Title / Designation
Bundstag der Drei Bünde in Ilanz vom 22. November bis 18. Dezember 1726
Date
22.11.1726 - 18.12.1726
Comment on dating
Kalender: neuer Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
Traktanden f. 90r–94r, 97r–133v= AB IV 01/90.14, S. 225–234, 241–325
Tag 1: 11./22.11. (90r-90v)
- Begrüssung und Danksagungen
- Antrag der Ratsboten des Gotteshausbunds zur Übernahme der Spesen, da sie bereits 8–9 Tage anwesend sind, soll später behandelt werden, wenn alle Boten anwesend sind
- Man will am nächsten Tag um 8 Uhr mit der Verifizierung der Instruktionen beginnen
Tag 2: 12./23.11. (91r)
- Zum erneuten Antrag der Ratsboten des Gotteshausbunds auf Entschädigung zeigt man sich zuversichtlich, dass die gesamte Session die Einwilligung zur Spesenbezahlung geben werde
- Verifizierung der Instruktionen und Befehl an die drei Bundsschreiber zu den Klassifizierungen
Tag 3: 15./26.11. (91v-94r)
- Beschwörung der Reform von 1684 samt Eid zur Verschwiegenheit und guter Justizverwaltung; Verzicht auf Geschenke und andere Gaben
- Es werden Audienzen gewährt
- Massnahmen gegen Vagabunden und Zigeuner
- Bezahlung eines Wächters auf der Luzisteig
- Mehrenklassifikation der einzelnen Bünde über die ausgeschriebenen Memoriale der Freiherren von Haldenstein und von Schauenstein-Reichenau. Weitere Entscheide werden vertagt
- Der eidgenössische Stand Uri bittet um ein Verbot des Vieh-Nachtriebs auf die italienischen Märkte. Man will dazu die Gerichtsgemeinden befragen
- Der König von England verkündet den Tod seines Bruders, wozu man kondolieren will
- Dem französischen Ambassadoren in Solothurn, Marquis C.-Th. d'Avaray, wird gedankt und gleichzeitig mitgeteilt, dass man mit dem Mailänder Kapitulat nicht gegen die Interessen seines Königs verstosse
- Forts.: Zum Antrag der Ratsboten des Gotteshausbunds auf Bezahlung der Spesen beschliesst man, dass jeder Bund die Seinigen entschädigen soll
- Über das Schreiben aus Zürich betreffend E. Kesselring will man später beraten
Tag 4: 17./28.11. (97v-98r)
- Forts. von 091.08: Die Differenzen zwischen Melchior Arpagaus als Vormund von E. Kesselring mit Hans Wilhelm Schmid von Grüneck werden dem Oberen Bund zur Schlichtung überlassen
- Zum Antrag von Bundsschreiber NN Cleric auf Bezahlung der Spesen der oben genannten Ratsboten verordnet man eine Deputation zur Berechnung der Unkosten
Tag 5: 18./29.11. (98v-100r)
- Abordnung einer Deputation zur Aufrichtung der Grenzsteine bei St. Katrinabrunna
- Richter NN von Planta macht für Frau NN von Salis einen Fehler im Maienfelder Urbar von 1716 geltend. Ihm wird erlaubt, den Zins auf ein anderes Gut zu legen
- Die Privilegien von "cavaliere" NN Alberti im Val Belviso werden bestätigt
- Im Streit zwischen Leonhard Köhl von Bergün und der Familie Lazzaroni von Tirano um Besitz eines Hauses wird vorerst nichts beschlossen, da letztere nicht zitiert wurden
- Martin S. Pietro wird als Untertan aufgenommen
- Lebenslänglicher Geleitsbrief für Carlo Francesco Sazio
- Die Unkosten, die dem Zehngerichtebund durch die Gesandtschaft nach Innsbruck wegen Verletzung ihrer Zollfreiheiten entstanden sind, werden vergütet
Tag 6: 21.11./2.12. (100v-104r)
- Streitfall zwischen Antoni NN und einer nicht genannten Person wird gemäss Kompromiss an den Commissari und den Podestà von Piuro delegiert
- Forts.: Revidierung des Beschlusses über Spesenentschädigung des Zehngerichtebunds, woraufhin auch die Herrschaft Rhäzüns die Bezahlung getätigter Spesen fordert
- Wahl und Vereidigung der Amtsleute in den Untertanengebieten: Landeshauptmann, Commissari, Podestà von Morbegno, Podestà von Traona, Landvogt von Maienfeld, Podestà von Piuro
- Vereidigung der Syndikatoren
Tag 7: 4.12. (104v-107r)
- Wahl einer Deputation zur Begrüssung des kaiserlichen Gesandten J. B. Wenser sowie Berichterstattung derselben
- Das eingegangene Schreiben von Markgraf NN Rossi/Bossi will man dem Freiherren von Salis-Haldenstein zustellen
- Die Grafschaft Chiavenna will mit dem regierenden Commissari Jakob Ulrich Albertini wegen der Sust in Riva prozessieren
- Forts.: Im Streit zwischen Leonhard Köhl und der Familie Lazzaroni wird Alt Podestà J. Perini "loco dominorum" delegiert
Tag 8: 8.12. [sic!] (107r-108r)
- Abordnung einer Deputation betreffend Collegium Philosophicum in Chur
- Erwählte Deputierte sollen die Fuhrlöhne für die Glaskisten prüfen und begutachten
- Beratungen über das Mailänder Kapitulatsgeschäft
Tag 9: 6.12. (108r-110r)
- Wahl der Absatz-Kommission
- Abordnung einer Deputation, um sich beim kaiserlichen Gesandten für seine Dienste zu bedanken
- Forts.: Vertreter der Grafschaft Chiavenna beschweren sich erneut über den Prozess, welcher der Commissari J. U. Albertini gegen sie formiert hat. Man verordnet eine Delegation zur gütlichen Beilegung
Tag 10: 7.12. (110r-111v)
- Zum Memorial des Hochgerichts Oberengadin rechtfertigt sich Alt Vicari J. P. Schorsch: Er habe zwar den Auftrag gegeben, im Palast sein Wappen aufmalen zu lassen, nicht aber, das Wappen von [Johann] von Juvalta zu entfernen. Man beschliesst, dass das Wappen Juvalta wieder am gleichen Ort aufgemalt werden soll. Das Entfernen von Wappen wird künftig unter Busse gestellt
- Im Streit zwischen Pietro Antonio Lorenzino aus Prosto und Dr. Giuseppe Foico von Piuro betreffend Lavezhandels bestätigt man das Dekret vom Januar-Kongress, erlassen am 7./18.2.1713, und vom Bundstag, erlassen am 9./20.9.1713
Tag 11: 9.12. (111v-113r)
- Empfehlungsschreiben für Graf Stefan von Salis an den Bischof von Como wegen des Prozesses gegen die Familie Negri. Betreffend Kostenübernahme lässt man es bei der letztjährigen bundstäglichen Ordination bleiben
- Forts.: Auf den Bericht der Deputierten im Streit zwischen Commissari J. U. Abertini und der Grafschaft Chiavenna verordnet man wiederum eine Deputation, welche der Session ein "Project"-Vorschlag zuhanden der Gerichtsgemeinden unterbreiten soll
- Die Schriften zum Streit zwischen Giuseppe Pestalozzi und den Geschwistern Maccolini wegen Taxierung der Churer Gulden sollen durch Verordnete überprüft werden
Tag 12: 10.12. (113v-115v)
- Das Verbot, Reis zu flössen, wird wiederum bestätigt; Beschwerden dagegen können an die Gerichtsgemeinden ausgeschrieben werden
- Auf das Memorial des Landeshauptmanns verordnet man eine Deputation, um entsprechende Vorschriften ("provision") betreffend Banditen aufzusetzen
- Forts.: Die Differenzen zwischen Leonhard Köhl von Bergün und der Familie Lazzaroni soll Hauptmann J. Perini "loco dominorum" innerhalb von sechs Monaten beilegen. Bei seinem Urteil soll es dann bleiben [fortgesetzt in 093.16-03]
- Herkules von Salis-Grüsch klagt gegen Graf Leopold von Salis. Letzterer soll ihm "summarische justiz administrieren", während man für die Unkosten eine Deputation verordnet
- Forts.: Nach Prüfung der Streitakten zwischen G. Pestalozzi und Dr. NN Maccolini wird das bereits ergangene Urteil bekräftigt
- Undefinierter Antrag von Paolo Mariano von Morbegno wird gutgeheissen. Einwände dagegen können am nächsten Januar-Kongress vorgebracht werden
- Die Spesenrechnungen der Ratsboten werden aufgenommen zwecks allfälliger Entschädigung
Tag 13: 11.12. (115v-117v)
- Die Streitigkeiten zwischen Carlo Antonio Speciale und Fabrizio Quartirone werden auf den Januar-Kongress verschoben, da Letztgenannter nicht zitiert wurde [fortgesetzt in 091.04-04]
- Berichterstattung der Deputierten, verordnet um dem kaiserlichen Gesandten für seine guten Dienste zu danken
- Die Deputierten, verordnet wegen der Klagen der in Venedig lebenden Bundsangehörigen, rapportieren. Man braucht diesbezüglich mehr Informationen
- Die Kaufleute aus dem Sarganserland und der Eidgenossenschaft, die anstatt die Landstrasse zu benutzen über den Kunkelspass reisen, müssen die selben Landeszölle entrichten wie bei Benutzung der Landstrasse
- Forts.: Die Deputierten konnten den Streit zwischen Commissari J. U. Albertini und der Grafschaft Chiavenna nicht gütlich beilegen. Man bestätigt also das Dekret von 1673 betreffend Assessoren "und respectu des herren commissarii criminalprocess durch den ordinari weg als vor die sindicatur die beschwärdteen ihren recours haben sollen"
- Abordnung einer Deputation im Streit zwischen Giulia Quadrio und dem regierenden Podestà von Tirano
Tag 14: 12.12. (117v-118v)
- Auf das Memorial von Johann Philippi beschliesst man, sich diesbezüglich an Johann Baptist Wenser und – sofern notwendig – an den König von Preussen zu wenden
- Forts.: Die Freiherren von Salis-Haldenstein und von Schauenstein-Ehrenfels sollen künftig die Erlaubnis der Gerichtsgemeinden einholen bzw. sollen diese entscheiden, welche der beiden Münzstätten Bluzger schlagen darf
- Diejenigen Ratsboten, die wegen vorzeitigem Erscheinen an dieser Session zusätzliche Auslagen hatten, werden entschädigt
- Zur Antwort von Johann Baptista Wenser verordnet man eine Deputation, um mit diesem das Weitere zu besprechen. Zuvor soll diese aber einen "absatz" über die betreffenden Angelegenheiten verfassen
Tag 15: 13.12. (119r-121r)
- Obige Deputierte präsentieren den angefertigten Absatz an J. B. Wenser
- Die Nachbarschaft Jenins muss dem Landvogt von Maienfeld die Freistellung eines Geschworenen begründen [fortgesetzt in 091.04-03]
- Abordnung einer Deputation im Streit zwischen den Herren Misani und dem Podestà von Tirano, da Letztgenannter ofenbar den Veltliner Statuten zuwider geurteilt hat
- Forts.: Nach Berichterstattung der Deputierten, verordnet im Streit zwischen Giulia Quadrio und dem Podestà von Tirano, bestätigt man alle erlassenen Dekrete
- Ein ungenannter Podestà wird zu einem Entschuldigungsschreiben an die Häupter wegen Verletzung der Landeshoheit aufgefordert
- Forts. von 090.03-02: Zu den Differenzen zwischen den Sechs und Vier Porten wird beschlossen, dass beide Parteien die Kreuzer auf die Colli für die nächsten vier Jahre beziehen können
- Unbestimmte Petition von Johann Baptista Wenser wird gutgeheissen
Tag 16: 14.12. (121v-124v)
- Aus dem Münstertal eingegangene Beschwerden werden dem kaiserlichen Gesandten übermittelt
- Gerolamo "Maffri" muss für die Zulassung als Notar im Veltlin weitere Dokumente einreichen
- Die Abgabe der Todessteuer steht dem jeweilis regierenden Commissari zu
- Der kaiserliche Gesandte ist mit der ihm erteilten Antwort nicht zufrieden, worauf folgende Beschlüsse gefasst werden:
1) Weisung an die Veltliner Amtsleute, die ansässigen Protestanten über die Kapitulatsinhalte zu informieren und danach zu richten
2) Bestätigung der diesbezüglichen Inhalte der Landesreform von 1684
- Antonio Fusio wird als Einzieher der Stipendien in Mailand eingesetzt
- Der Bischof von Chur beklagt sich über Eingriffe in seine Fiskalrechte ("viscalrechte") im Münstertal. Man zitiert alle drei Terzale auf nächsten Januar-Kongress [fortgesetzt in 091.04-03]
- Forts.: Gutachten der Deputierten, verordnet zum Memorial des Landeshauptmanns wegen der Prozesse gegen Banditen
- Nicolo Vertemate und Dr. Luigi Vertemate von Piuro werden in ihrem Streit vor das "foro competente" gewiesen
- Berichterstattung der Deputierten beim kaiserlichen Gesandten
Tag 17: 16.12. (124v-127r)
- Forts.: Entscheid im Streit zwischen Herkules von Salis und dem Podestà von Tirano, wobei letzterem der Regress an den Januar-Kongress offen gelassen wird
- Unkostenentschädigungen für den Sekretär NN Bellini, den Kriegssekretär und NN Brauner. Dem Sohn des Bündner Agenten Giovanni Pecci in Mailand wird die Agentenstelle versprochen
- Bestätigung eines undefinierten Antrags der Gemeinde Tirano
- Forts.: Die Abgabe für den Transport von Glaskisten und die entsprechende Übergabe durch die Faktoren an die Säumer wird geregelt
- Empfehlungsschreiben für die Brüder (de) Bassus ("Bassi") von Poschiavo nach Innsbruck
- Vorschlag des kaiserlichern Gesandten im Prozess der Grafschaft Chiavenna mit dem Commissari wegen der Sust in Riva wird auf Gutheissung der Gerichtsgemeinden bewilligt
- Forts.: Beschluss zur Entlöhnung der angereisten Ratsboten wird bestätigt
Tag 18: 17.12. (127r-131r)
- Regelung des bischöflichen Zolleinzugs im Bergell sowie in Chiavenna
- Alt Vicari J. P. Schorsch wird als Assistent des künftigen Landvogts von Maienfeld vereidigt
- Antrag der Brüder Lorenzini und Johann Battista Fontana von Chiavenna für Lavezhandel wird abgewiesen
- Der kaiserliche Gesandte wünscht Wortänderung in der Weisung an die Veltliner Amtsleute wegen der religiösen Kapitulatsinhalte. Dabei bestätigt man auf Gefallen der Gerichtsgemeinden seine am Vortag eingebrachten Vorschläge
- Verpachtung des Monopols für Trink- und Schnupftabak
- Forts.: Graf NN Bossi/Rossi, Marchese in Mailand, wird informiert, dass der Freiherr von Haldenstein am nächsten Januar-Kongress antworten werde [fortgesetzt in 091.04-03]
- Unbestimmter Antrag der Talleute von Bormio wird auf den Bundstag verschoben, da die Gegenpartei nicht zitiert worden ist
- Memorial der Nachbarschaft Grosio
- Forts. von 089.31 u. 089.25: Der Bischof von Chur fordert Entschädigung wegen der Bilderschändungen in der Kirche von Trans. Da dieses Geschäft bereits ausgeschrieben wurde, kann nichts Weiteres dekretiert werden. Jedoch will man die Obrigkeit von Ortenstein anweisen, die Täter exemplarisch zu bestrafen und sie zur Reparierung der Bilder zu verpflichten [fortgesetzt in 091.04-03]
- Einlage des kaiserlichen Gesandten über Streit in Laghetto, Truppendurchmarsch und Emigration der Reformierten. Hierzu wird eine Deputation zu demselben beordert
- Münzmandat: Taxierung der Dublonen
Tag 19: 18.12. (131r-133v)
- Forts.: Diskussion über Vergabe der im Vorschlag des kaiserlichen Gesandten aufgeführten Audienzgelder der Vertreter von Chiavenna an die Ratsboten
- Forts. von 090.03-01: Auf das Memorial der Nachbarschaft Tovo und das am 1./12.2.1726 [irrt. 1626] erlassene Dekret bestätigt und verlängert man die Delegation von Graf Leopold von Salis "loco dominorum"
- Berichterstattung der Deputierten beim kaiserlichen Gesandten
- Bezahlung des kaiserlichen Kuriers
- Saläre der Ratsboten auf letztem Januar-Kongress
- Vorschlag der Deputierten über Assessorat in Chiavenna wird vorbehältlich der gerichtsgemeindlichen Bewilligung gutgeheissen: Demnach ist der Commissari nicht an den Ratschlag der Assessoren gebunden. In schwerwiegenden Fällen kann er die Partei, gegen welche prozessiert wird, vor den Bundstag, den Kongress oder die Häupter zitieren, wie schon 1633 festgehalten
- Wegen der Einfuhr von venezianischem Salz will man der Herrschaft Venedig sowie Francesco Aureggio ("Auretsch") schreiben
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AB IV 01/091a.14
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