Form und Inhalt
10./21.3.
- Die von den Deputierten ins Reine gebrachten Verbesserungsvorschläge zum Mailänder Kapitulat werden gutgeheissen (75)
- Schriftliche Eingabe an den kaiserlichen Gesandten mit noch offenen Beschwerdepunkten bezüglich rückständige Jahrgelder, Stipendien, Tratten, Soldforderungen, Grenzstreit in Piantedo und Laghetto (75ff.)
11./22.3.
- Der Gesandte Ä. von Greuth antwortet schriftlich auf die eingereichten Beschwerdepunkte (80ff.)
- Da er bei einigen Punkten Abhilfe verspricht, will man folgende Forderungen ruhen lassen: Abschaffung der Rodfuhren unter der Luziensteig, Zollfreiheit für Angehörige des Zehngerichtebunds. Auch mit der Antwort auf die Beschwerden aus dem Unterengadin will man sich begnügen. Betreffend rückständiger Jahrgelder und Soldforderungen beharrt man indes auf deren Auszahlung. Bei den Grenzstreitigkeiten drängt man auf baldige Erledigung (85ff.)
- Berichterstattung der Deputierten: Der kaiserliche Gesandte bittet um Aushändigung aller Dokumente zu den Grenzstreitigkeiten. Wegen der Bezahlung der Jahrgelder und der Restanzen diverser Regimenter beruft er sich auf jene Erklärung, die bereits an die Gerichtsgemeinden ausgeschrieben wurde (89ff.)
- Schriftliche Antwort hierzu an den Gesandten (93ff.)
- Die relevanten Dokumente zu den Grenzstreitigkeiten und Restanzen will man suchen, um dann hiervon ein "Factum" sowie ein Extrakt anfertigen zu können (99f.)
12./23.3.
- Prüfung der diesbezüglich aufgefundenen Dokumente und Wahl von Verordneten zum Verfassen des "Factum"(100f.)
- Nochmalige Beratungen über die Artikel im neuen Mailänder Kapitulat (101)
13./24.3.
- Inhaltliche Beratungen zum Mailänder Kapitulat und Anbringen einiger Korrekturen. Die Artikel will man nochmals sauber abschreiben lassen. Eine Abschrift hiervon wird mit einem Begleitschreiben dem kaiserlichen Gesandten mittels einer Deputation überbracht (101ff.)
- Antwort des Gesandten zu den Beschwerdepunkten (105ff.), worauf man von ihm weitere Erklärungen verlangt (110ff.)
- Die Kirchenobrigkeit von Zürich bittet namens der übrigen reformierten Orte darum, im Empfehlungsschreiben zugunsten der verfolgten Piemonteser auch den Namen der Drei Bünde zu erwähnen dürfen. Dies wird gutgeheissen (117)
- Empfehlung zuhanden Pater Honorius wegen ausstehender Benefizien und Pensionen seitens der Republik Venedig (117f.)
14./25.3.
- Da vom kaiserlichen Gesandten noch keine weiteren Erläuterungen eingegangen sind, werden Deputierte zu ihm verordnet (118f.)