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AB IV 01/029.06-03 - Bundstag der Drei Bünde in Ilanz vom 16.–26. November 1654 (24.11.1654 - 26.11.1654)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Ilanz vom 16.–26. November 1654
Datum
24.11.1654 - 26.11.1654
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 7: 24.11.
- Streit um die Rekurswege im Veltlin (50)
- Bericht der Grenzkommissäre im Unterengadin, die entschädigt werden (50f.)
- Forts. von 025a.12: Streit zwischen Dr. Gaudenzio Mauro und Podestà Agostino [Gadina] soll endgültig durch drei Schiedsrichter beigelegt werden (51)
- Graf F. Casati beschwert sich über Kriegshandlungen der (Bündner) Kompagnien in Frankreich, über Einschränkungen der Kompetenzen des Bischofs von Como und über die Missachtung der Fastengebote durch die Protestanten im Veltlin. (52) Dazu wird geantwortet, dass die Bündner Söldner möglichst von Kriegshandlungen gegen Spanien absehen würden. Bezüglich der Klagen zum Veltlin sollen die Amtsleute nachforschen. Dazu werden auch Deputierte verordnet (53)
- Nachtrag: Zu den Erbstreitigkeiten der Freiherren von Schauenstein-Haldenstein wird der aufgerichtete Kompromiss genehmigt (58f.)
Tag 8: 25.11.
- Nach Klagen verschiedener Bundsangehöriger gegen die Steuerbeschlüsse in Chiavenna sollen Deputierte nochmals Klärungen vornehmen (53)
- Die Abrechnungen mit den Landvögten der Herrschaft Maienfeld werden saldiert. (54) Ausserdem soll ein Inventar des Weingeschirrs erstellt werden (55)
- Instruktionen für die Syndikatoren (55)
- Alte Forderungen der Erben von Alt Podestà Hans von Capol werden abgewiesen (55)
- Verteilung der Zolleinnahmen auf die drei Bünde (55)
Tag 9: 26.11.
- Die Deputierten zu den Steuerstreitigkeiten in Chiavenna legen Änderungen vor: (55ff.)
1) Der Konsul von Chiavenna soll die 3%-Steuer über alle Untertanengüter veranschlagen, wovon die "creditoren" (Gläubiger!) von Chiavenna nur ihr Treffnis nehmen sollen. Der Rest samt das Ungeld auf Brot soll den Bündner Gläubigern zum Schuldenabbau entrichtet werden.
2) Bündner Grundbesitz vor 1620 wird nur mit 1/3 besteuert. Nach 1639 Eingebürgerte sowie Frauengüter seit 1620 sind allerdings von dieser Erleichterung ausgenommen. Evangelische bezahlen zudem bloss 4/5 dieser Steuer.
3) Erworbener Güterbesitz nach dem Kapitulat von 1639 erhält bloss einen Steuernachlass von 1/7. Ansonsten soll der Schuldenabbau (Kontributionen) nicht durch Bundsangehörige mitfinanziert werden.
- Für diese Ausarbeitung erhalten die Deputierten Saläre. (58) Zu den betreffenden Abrechnungen vgl. S. 84
- Abnahme der Rechnung von Maienfeld (S. 78ff.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/029.06-03
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/9897a6ff679748318421a41b755fff3f
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
28.11.1654
Nutzungsrechte
Gemeinfrei