AB IV 01/110.01-02 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 27. Februar bis 21. März 1750 (05.03.1750 - 21.03.1750)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 27. Februar bis 21. März 1750
Datum
05.03.1750 - 21.03.1750
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil, an neuen Stil angepasst
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
23.2. [bzw. 6.3.]
- Die Grenzstreitigkeiten zwischen Freiherr [Johann Anton] von Buol-Schauenstein-Reichenau und dem Kloster Pfäfers sollen durch einen gütlichen Vergleich beigelegt werden (64f.) [fortgesetzt in 110.05-01]
- Die Amtsleute im Veltlin sollen eine ordnende Grida zu den Geldwechselkursen erlassen (65f.)
- Forts.: Der Ausschuss zu den Wuhren an der Landquart tritt zusammen und diskutiert die gegenseitigen Vorstellungen. (66ff.) Im Anschluss daran wird die vorgängige Kommission zu neuen Besichtigungen delegiert (68f.)
26.2. [bzw. 9.3.]
- Anton von Salis beklagt sich namens der Zollpächter über Missstände beim Einzug in Chiavenna. (69ff.) Die dortigen Amtsleute werden zur Kontrolle der Tarife aufgerufen, wobei auch die Einwohner von Valmalenco zollpflichtig seien (71f.) [fortgesetzt in 110.05-01]
- Der Talkanzler von Valtellina entschuldigt sich für beleidigende "expressionen", erneuert indes das Rekursgesuch. (72f.) Dabei wird die Entscheidfindung verschoben (74)
27.2. [bzw. 10.3.]
- Tomaso Quadrio von Chiuro bittet um Anerkennung als Notar. (74) Dies wird ihm bewilligt, sofern er die notwendigen Zeugnisse vorweise
- Mit dem Vollzug des Urteils zugunsten des Frauenkonvents in Chiavenna wird noch zugewartet, da deshalb an die Syndikatoren appelliert wurde (75)
- Nach kommissarischer Besichtigung der Wuhren an der Landquart besprechen sich die Abgesandten von Malans, Igis und Zizers. (76ff.) Angesichts der gegensätzlichen Vorstellungen wird die Kommission neu instruiert und zur Klärung vor Ort delegiert (81f.)
28.2. [bzw. 11.3.]
- Bericht zu den Grenzstreitigkeiten zwischen Freiherr J. A. von Buol-Schauenstein-Reichenau und dem Kloster Pfäfers am Kunkelspass. (83f.) Der Abt solle zu einer gütlichen Einigung angehalten werden
- Anton von Salis beschwert sich namens der Zollpächter, dass der Amtsdiener von Traona nicht erschienen sei, um über den Prozess gegen den Zolleinzieher in Dubino auszusagen. (85f.) Deswegen werden die Amtsleute in Traona gerügt (86f.)
1.3. [bzw. 12.3.]
- Die Schreiben an den König von England und seinen Gesandten Graf H. von Salis werden verabschiedet. Ferner wird bestimmt, dass der englische Geschäftsträger gleich wie die anderen Botschafter behandelt werden solle (87f.)
- Die zwei Schwestern Chiaverini von Chiavenna können wegen des Haustausches an die Syndikatoren appellieren, falls die Delegation nicht durchgeführt werde (88f.)
2.3. [bzw. 13.3.]
- Das Schreiben an den kaiserlichen Gesandten Graf Joseph von Welsperg wird verabschiedet (90)
- Über die Entschädigungen für Bundsschreiber Camill Cleric will man erst nach Ablieferung der ins Reine geschriebenen Protokolle beraten (90f.)
- Der Anwalt von Hauptmann NN Saluz klagt gegen Johannes von Planta, der entgegen testamentarischer Beschlüsse, Güter in Paris veräussert habe. (92ff.) Hierzu wird eine Entgegnungsschrift eingereicht, die durch drei Verordnete geprüft werden solle (94)
3.3. [bzw. 14.3.]
- Forts.: Anton von Salis kann namens der Erben von Daniel Massner eine neue Obligation ausstellen, wobei der Kredit für das Philosophische Kolleg in Chur zugunsten des Auskaufs des Münstertals versichert wird (95)
- Forts.: Nach Prüfung des Testaments von Dr. Anton Saluz aus dem Jahr 1716 und des Inventars wird der Streitfall an die Gerichtsbehörden im Unterengadin delegiert (96ff.)
9.3. [bzw. 21.3.]
- Berichterstattung über die neuerliche Besichtigung der Wuhren an der Landquart. (99ff.) Danach wird eine neue Kommission zur gerichtlichen Entscheidung beauftragt (102f.)
10.3. [bzw. 22.3.]
- Die Kosten der Deputation zu den Zollstreitigkeiten zwischen Reichenau und Fürstenau werden geregelt und sollen durch die Landeskasse gedeckt werden (103f.)
- Für die Erstellung des Abschieds wird der Schreiber entlöhnt; das Portal an der Luziensteig soll möglichst billig repariert werden (105)
- Forts. von 109.03-01: Die Bezahlung der Kosten für die Überweisung des Delinquenten G. B. Faita soll später geregelt werden (105f.)
- Die aufgelaufenen Kommissionskosten zu den Wuhren an der Landquart werden bereinigt (106ff.)
- Beilagen in 110.10 (389–466)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/110.01-02
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/99c5622efe1e463d964390495f0fa065
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
23.03.1750
Nutzungsrechte
Gemeinfrei