Form und Inhalt
7./18.8.
- Wegen der Ausbreitung von Viehseuchen einberufene Sondersession (285)
- Angesichts der totalen Ausfuhrsperren seitens Italiens werden Massnahmen diskutiert. Danach wird ein Verbot für die Einreise von Menschen, Vieh und Waren aus Ungarn erlassen, die daran grenzenden Länder werden zu Quarantänen verpflichtet (286f.)
- Der Durchmarsch der kaiserlichen Rekruten nach Lodi (I) wird strengstens verboten (287)
- Gegenüber der Eidgenossenschaft soll der Handelsverkehr noch aufrecht erhalten werden. (288) Die Raststellen ("rastelli") der kaiserlichen Länder sollen benutzt werden. Diese Massnahmen werden nach Genua, Mailand, Bergamo, Brescia, Bern und Zürich kommuniziert (288)
- Der (noch nicht approbierte) mailändische Sanitätskommissär in Chiavenna soll sich ebenfalls an die bündischen Verordnungen halten (289)
- Dem Podestà von Morbegno wird geantwortet, dass man die Entscheide zum Streitfall Dr. Faustino Gritti nicht umstossen könne (289f.)
- Die Reparaturen an der Wachhütte an der Luziensteig können ausgeführt werden (290)
9./20.8. [irrt. datiert]
- Das "Manifest" zu den sanitären bzw. veterinären Angelegenheiten wird verabschiedet und zum Druck übergeben (291)
- Forts. von 100.10: Wegen der hohen Briefporti des Postamts Basel wird nochmals beim französischen Botschafter interveniert (291f.)
- Die Terminvorschläge aus Zürich und Glarus zur gemeinsamen Besichtigung der Wuhren von Fläsch werden zeitlich nach hinten verschoben. Dazu werden drei Deputierte erwählt (292f.)
- Saläre (294)