Form und Inhalt
27.3.
- Begleitschreiben an den französischen Minister U. von Salis-Marschlins wird verabschiedet (880f.)
- Forts.: Untersuchungsbericht zu den Zollverweigerungen in Valtellina. (881f.) Dazu soll der Landeshauptmann Erklärungen vom Vize-Talkanzler verlangen
- Der eidgenössische Stand Bern orientiert über getroffene Massnahmen im Regiment Ernst in Aix-en-Provence. (882ff. mit Beilage) Dazu wird Unterstützung zugesichert
- Zum Tod des Kaisers soll kondoliert werden (886)
- Alt Landeshauptmann Peter von Planta-Wildenberg erneuert seine Forderung zu Strassenbesichtigungen (886ff.); beiliegend Schreiben des Bundsschreibers (888f.) samt Rechnungen (890f.). Darum sollen sich die Häupter eigenständig kümmern
- Rechtfertigungen des ehemaligen stellvertretenden Landvogts von Maienfeld. (892f.) Dazu geht eine zweite Klage aus Jenins ein. (894f.) Die Rechnungsdifferenzen sollen durch die Landeskasse ausgeglichen werden
- Gaudenz von Planta-Samedan bedankt sich für die Unterstützung und protestiert gleichzeitig gegen einen Sequester in Poschiavo (896f.); beiliegend Vollmacht seitens Federico Albrici (898)
- Die Zolleinnehmer beklagen sich darüber, dass sie verschiedene Schuldenposten nicht eintreiben können. (899f.) Dies wird allen Gerichtgemeinden mitgeteilt, die sich gleichzeitig zur Finanzierung der Gesandtschaft äussern sollen
- Berichterstattung zum Bezug von Annatengeldern. (902f.) Die betreffenden Gemeinden sollen ihre Bezüge legitimieren
- Kondolenzschreiben samt Begleitbrief an den kaiserlichen Gesandten wird verabschiedet (903f. u. 904f.)
- Die Rechtmässigkeit der Forderungen von G. Misani soll durch das Amt Tirano geprüft werden. (905) Dazu lässt der Aktuar Vorbehalte protokollieren
- Das bisherige Sitzungsprotokoll wird genehmigt (906)
- Das Geschäft zum strittigen Sequester in Poschiavo wird an die Behörden des Gotteshausbunds delegiert (906f.)
- In allgemeiner Form kritisiert der Bundspräsident die ständigen Verstösse der veltlinischen Untertanen gegen die Souveränität der Drei Bünde. (907f.) Die beiden anderen Häupter wollen darauf anlässlich der nächsten Versammlung eintreten
- Abschlussreden (908)
- Am 28.3.1792 verabschieden die Häupter noch das Sitzungsprotokoll, verschieben einen Entscheid zu den Forderungen von G. Misani und beschliessen, dass das Schreiben des Agenten Johann Müller "gelegentlich" beantwortet werden soll (909)
Beilagen:
- Weisungen an den Podestà von Tirano (909f.)
- Schreiben an den Commissari wegen Val San Giacomo (910f.)
- Schreiben an das Hochgericht Oberengadin vom 31.3.1792 zum Prozess gegen Johann Willi (911f.)
- Abschrift des kongressualen Abschieds, datierend 27.3.1792 (913–918)