AB IV 01/161.06-04 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 14.–27. März 1792 (27.03.1792) AB IV 01/161.06-04



Objekte / Dokumente

AB IV 01/161.06-04 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 14.–27. März 1792 (27.03.1792)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 14.–27. März 1792

Datum

27.03.1792

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch , Italienisch

Form und Inhalt

27.3. - Begleitschreiben an den französischen Minister U. von Salis-Marschlins wird verabschiedet (880f.) - Forts.: Untersuchungsbericht zu den Zollverweigerungen in Valtellina. (881f.) Dazu soll der Landeshauptmann Erklärungen vom Vize-Talkanzler verlangen - Der eidgenössische Stand Bern orientiert über getroffene Massnahmen im Regiment Ernst in Aix-en-Provence. (882ff. mit Beilage) Dazu wird Unterstützung zugesichert - Zum Tod des Kaisers soll kondoliert werden (886) - Alt Landeshauptmann Peter von Planta-Wildenberg erneuert seine Forderung zu Strassenbesichtigungen (886ff.); beiliegend Schreiben des Bundsschreibers (888f.) samt Rechnungen (890f.). Darum sollen sich die Häupter eigenständig kümmern - Rechtfertigungen des ehemaligen stellvertretenden Landvogts von Maienfeld. (892f.) Dazu geht eine zweite Klage aus Jenins ein. (894f.) Die Rechnungsdifferenzen sollen durch die Landeskasse ausgeglichen werden - Gaudenz von Planta-Samedan bedankt sich für die Unterstützung und protestiert gleichzeitig gegen einen Sequester in Poschiavo (896f.); beiliegend Vollmacht seitens Federico Albrici (898) - Die Zolleinnehmer beklagen sich darüber, dass sie verschiedene Schuldenposten nicht eintreiben können. (899f.) Dies wird allen Gerichtgemeinden mitgeteilt, die sich gleichzeitig zur Finanzierung der Gesandtschaft äussern sollen - Berichterstattung zum Bezug von Annatengeldern. (902f.) Die betreffenden Gemeinden sollen ihre Bezüge legitimieren - Kondolenzschreiben samt Begleitbrief an den kaiserlichen Gesandten wird verabschiedet (903f. u. 904f.) - Die Rechtmässigkeit der Forderungen von G. Misani soll durch das Amt Tirano geprüft werden. (905) Dazu lässt der Aktuar Vorbehalte protokollieren - Das bisherige Sitzungsprotokoll wird genehmigt (906) - Das Geschäft zum strittigen Sequester in Poschiavo wird an die Behörden des Gotteshausbunds delegiert (906f.) - In allgemeiner Form kritisiert der Bundspräsident die ständigen Verstösse der veltlinischen Untertanen gegen die Souveränität der Drei Bünde. (907f.) Die beiden anderen Häupter wollen darauf anlässlich der nächsten Versammlung eintreten - Abschlussreden (908) - Am 28.3.1792 verabschieden die Häupter noch das Sitzungsprotokoll, verschieben einen Entscheid zu den Forderungen von G. Misani und beschliessen, dass das Schreiben des Agenten Johann Müller "gelegentlich" beantwortet werden soll (909) Beilagen: - Weisungen an den Podestà von Tirano (909f.) - Schreiben an den Commissari wegen Val San Giacomo (910f.) - Schreiben an das Hochgericht Oberengadin vom 31.3.1792 zum Prozess gegen Johann Willi (911f.) - Abschrift des kongressualen Abschieds, datierend 27.3.1792 (913–918)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/161.06-04

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/9ab409621536426b8bc6762c61a7b98e

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

29.03.1792

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

Navigation

​
de
Das Portal
Geschichten
Themen
Veranstaltungen
Institutionen