Form und Inhalt
Einberufung durch den französischen Ambassador:
- Erstens wehrt er sich gegen das Verbot von weiteren Truppenwerbungen. Dazu wird bestimmt: Er könne mittels Ausschreiben an die Gerichtsgemeinden auf die Einhaltung der Verpflichtungen der "Vereinigung" insistieren (37)
- Zweitens verlangt er, dass die Musterungen der drei Fähnlein schnell durchgeführt werden sollen, da die eidgenössischen Soldtruppen bereits marschbereit seien. Hierüber mag man nicht entscheiden (37)
- Drittens fordert er eine schriftliche Stellungnahme zu den Verweigerungen. Dazu wird ein Ausschreiben an alle Hochgerichte erlassen (38)
- Forts. von 001.03-02: Es wird ein neues Schiedsgericht zur Vereinheitlichung der bündischen Erbgesetze ernannt (38) [fortgesetzt in 001.06-01]