Objekte / Dokumente
AB IV 01/001.12-01 - Bundstag der Drei Bünde in Ilanz ab 11. Januar 1569 (11.01.1569)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Ilanz ab 11. Januar 1569
Datum
11.01.1569
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
- Verteilung der Ämter im Veltlin samt Wahl der betreffenden Amtsleute (88)
- Forts. von 001.07-01: Die Jagdverbote für die Herren von Ramschwag in der Herrschaft Maienfeld werden bekräftigt (89) [fortgesetzt in 001.25]
- Antrag des Ambassadoren P. de Grantrye zur Neutaxierung der französischen Dickpfenninge wird abgelehnt, für neue Söldnerwerbungen soll er sich an die alten Verträge halten (89)
- Friedrich von Salis-Samedan fordert, dass man die Jahrgelder der renitenten Gemeinden im Oberengadin, Unterengadin und Münstertal zurückbehalte. Es wird indes weiter auf eine gütliche Einigung gehofft (89)
- Für Feuergeschädigte der Stadt Altstätten (SG) sollen 30 Kronen aus den Jahrgeldern verteilt werden (90)
- Der vorgängige Entscheid im Streit zwischen Friedrich von Salis und den Gemeinden wird bekräftigt (90)
- Forts. von 001.11: Horatio Nasal will auf mailändische Bürgschaften für die Herrschaft Haldenstein zugreifen (90) [fortgesetzt in 001.19-02]
- Forts. von 001.09: Auf die Unterstützungsbitte der Nachbarn von Haldenstein für den Unterhalt der Brücke soll mit dem Ambassador eine Übereinkunft getroffen werden (90) [fortgesetzt in 001.13]
- Die Nachbarn von Piuro dürfen 40 Jahre lang die neue Windmühle benutzen (91)
- Ein alter Tauschbrief in Teglio wird konfirmiert (91)
- Forts. von 001.08-01: In die Ehrverletzungsklage von Ulrich von Buol will man sich nicht einmischen, fordert indessen zu einer gütlichen Einigung auf (91)
- Zu Entschädigungen für Totschlag seitens Kaspar Sommerau fehlt das angekündigte Urteil. Dafür wird die Begnadigung bzw. Urteilsmilderung gutgeheissen (91)
- Für die Beilegung der Streitigkeiten zwischen den erzherzoglichen Kommissären und den Nachbarn von Scuol, Ftan und Ardez werden zusätzliche Deputierte erwählt. Die gegenseitigen Pfänder sollen zurückerstattet und die Vorschriften der Erbeinung befolgt werden (92)
- Forts. von 001.06-02: Im Appellationsstreit zwischen der Nachbarschaft Grosio und der Familie Venosta werden die vorgängigen Bundesbeschlüsse bekräftigt (92)
- Samuel Gantner darf die Tardisbrücke kaufen (92)
- Zu den Beschwerden der Gemeinde Chiavenna gegen den dortigen Zöllner werden die vorgängigen Ordinationen erneuert (93)
- Die Protestanten im Veltlin dürfen ihre Kinder durch Prädikanten taufen lassen (93)
- Das Gesuch zur Errichtung einer Buchdruckerei im Veltlin wird abgelehnt (93)
- Die Protestanten dürfen eine Kirche am Berg über Sondrio erbauen. Um die Pfrundverwaltung soll sich zunächst der Landeshauptmann sorgen (93)
- Wegen Güterarresten im Veltlin wird bei den Behörden des Herzogtums Mailand interveniert. (93) Wegen Drohungen gegen den Kanzler des Commissari wird zudem beim Senat protestiert (94)
- Forts. von 001.08-01: Für Daniel Pestalozzi wird eine Urkunde der erteilten Privilegien ausgestellt (94)
- Forts.: Die neuen Verzollungen im Oberhalbstein werden für Bundsangehörige nichtig erklärt. Ebensowenig darf der Zöllner in Vicosoprano Zölle von Personen aus dem Oberengadin verlangen (94)
- Das Verbot der Obrigkeit von Rheinwald, wonach ihre Angehörigen nicht über Domleschg fahren dürfen, wird annulliert (94)
- Die Jahrgelder des Königs von Frankreich will man beim Ambassadoren empfangen und abholen (94)
- Die Stadt Maienfeld soll die Strassen und Wuhren unterhalten, wofür sie nachträglich entschädigt werden soll (94)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/001.12-01
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/9c0e55f715654df9a5612dfbe4a971bb
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
13.01.1569
Nutzungsrechte
Gemeinfrei