Beschreibung
Geistlicher Gerichtsentscheid des Conrad von Marmels, Dekan und Generalvikar des Bischofs Ortlieb von Chur, und Johannes Henzi, beider Rechte Lizenziat, wonach die Trennung der Kirche von Luven von der Mutterkirche St. Martin in Ober-Ilanz als unstatthaft infolge unrichtig angeführter Gründe erklärt wird. Die Trennung erfolgte erst im Jahre 1526, entschieden durch das Gericht des Grauen Bundes, weil die "Luviser" klagten, dass "der Kirchgang so noch beschwerlicher sei" – Grund war, dass die Hauptkirche seit den 1520er jahren nicht mehr St. Martin (Ober-Ilanz), sondern St. Margarethen (Unter-Ilanz) war.