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Compendium, oder, Kurzer Begrif des Processes so wider den Simeon Raguth Tscharner Abscheid, gewesten Landammann zu Ortenstein, vor dem löblichen Gericht Fürstenau, und successive vor ganz löblichen Hochgericht dieser zwey ehrsamen Gemeinden, vorgegangen theils aus dem gefertigten Brief und Siegel, theils aber von dem Gerichtsweibel laut Befehl gelieferten Extract des Protocols fideliter extradiert intus zu erfinden ist

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