Beschreibung
Schutzmassnahmen gegen die in Deutschland herrschende Pest; u.a. folgende Vorsichtsmassnahmen: Aufstellung von Seuchenwachten an den Grenzen; für Ein- und Durchreisende sowie für Waren müssen zwingend sog. Bolletten (Gesundheitsbescheinigungen) beigebracht werden, welche von den Behörden in Chur visiert werden müssen; Quarantänemassnahmen; Bussen; Bann gegen Niederösterreich (ganz under Oestrich), Ungarn, Sachsen, Kärnten (Cärenthen), Böhmen, Schlesien (ausser die Städte Prag und Dresden)