Heinzenberger Gerichtsstab
Beschreibung
Im Freistaat der Drei Bünde waren die Gerichtsgemeinden als autonome Staatsgebilde die Träger der politischen und gerichtlichen Gewalt. Sie verfügten über einen Rat mit einem Landammann an der Spitze. Sein Gerichtsstab war ein Zeichen der Macht, der richterlichen Gewalt und Würde, ähnlich wie ein königliches Zepter. Wie die Inschrift auf dem silbernen Knauf zeigt, stammt dieser hölzerne Gerichtsstab vom Heinzenberg. Er wurde 1664 vom Ammann Benedict von Marchion benutzt.
Der Landammann führte den Stab, d.h. er hielt den Gerichtsvorsitz, während er den Gerichtsstab in der Hand hielt. Mit einem Eid auf den Stab gelobte er bei seiner Einsetzung eine unparteiische Rechtssprechung, die Einhaltung der Schweigepflicht sowie den Schutz der Kirche und von Witwen und Waisen. Am Ende eines Verfahrens legte der Ammann den Stab nieder. Bei der Verlesung eines Todesurteils wurde der Stab über dem Verurteilten gebrochen. Noch heute wird der Ausdruck "den Stab über jemanden brechen" bei der negativen Bewertung einen Menschen verwendet.
Material
Schwarzdorn mit Silberknauf an der Spitze
Masse
64 cm
Inschrift / Unterschrift
Gravur auf Knauf: BENEDICTUS * MARCHIO = DER = ZEIT = AMEN = AN = DEM HENTZENBERG Ao 1664
Schlagworte
Medientyp
Kategorie
Standort
Rätisches Museum
Eigentümer/-in
Rätisches Museum
Signatur / Identifikationsnummer
XV.77