Form und Inhalt
Kaiser Friedrich III. bewilligt Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Chur, die Reichsvogtei mit allen ihren Rechten, wie sie jetzt Bischof Ortlieb pfandweise innehat, um den Pfandschilling auszulösen. Er verpflichtet sich und seine Nachfolger, die Reichsvogtei in den nächsten 16 Jahren bei der Stadt zu belassen. Ausstellungsort: Neuenstadt. Kaiser Friedrich III. bewilligt Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Chur, die Reichsvogtei mit allen ihren Rechten, wie sie jetzt Bischof Ortlieb pfandweise innehat, um den Pfandschilling auszulösen. Er verpflichtet sich und seine Nachfolger, die Reichsvogtei in den nächsten 16 Jahren bei der Stadt zu belassen. Ausstellungsort: Neuenstadt Kaiser Friedrich III. bewilligt Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Chur, die Reichsvogtei mit allen ihren Rechten, wie sie jetzt Bischof Ortlieb pfandweise innehat, um den Pfandschilling auszulösen. Er verpflichtet sich und seine Nachfolger, die Reichsvogtei in den nächsten 16 Jahren bei der Stadt zu belassen. Ausstellungsort: Neuenstadt Kaiser Friedrich III. bewilligt Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Chur, die Reichsvogtei mit allen ihren Rechten, wie sie jetzt Bischof Ortlieb pfandweise innehat, um den Pfandschilling auszulösen. Er verpflichtet sich und seine Nachfolger, die Reichsvogtei in den nächsten 16 Jahren bei der Stadt zu belassen. Ausstellungsort: Neuenstadt Kaiser Friedrich III. bewilligt Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Chur, die Reichsvogtei mit allen ihren Rechten, wie sie jetzt Bischof Ortlieb pfandweise innehat, um den Pfandschilling auszulösen. Er verpflichtet sich und seine Nachfolger, die Reichsvogtei in den nächsten 16 Jahren bei der Stadt zu belassen. Ausstellungsort: Neuenstadt
Rückvermerk: Kurzregest. "R(egistra)ta Lit(er)a E".
Siegel des Kaisers eingehängt. - Kanzlervermerk: Ad mandatum d(omi)ni imperator(is) in cons(ili)o. Urkunde transkribiert durch Thomas Bruggmann (Details siehe Feld Publikation). 2014 restauriert siehe B II/2.0061.064.
Genetisches Stadium: Original